20. Juni 2014

Der alpenquerende Gütertransitverkehr von Grenze zu Grenze erfolgt auf der Schiene. Der Bundesrat trifft die notwendigen Massnahmen.“ So steht es seit 1994 in der Bundesverfassung. Doris Leuthard ist die Bundesrätin, welche für die Verlagerungspolitik zuständig ist.

In der Ständeratsdebatte zum Verlagerungsbericht vom 19. Juni behauptet sie laut Wortprotokoll, dass man seinerzeit ein quantitatives Ziel setzte, „weil man der Meinung war, dieses Ziel erreiche man am besten mit einer Limitierung der LKW. (…) Aber in der Verfassung steht davon nichts – ich sage das einfach, damit wir hier Klartext reden.“

In einem offenen Brief informiert die Alpen-Initiative die Bundesrätin über den Inhalt des Artikels 84, der implizit sehr wohl eine quantitative Limite für den Gütertransitverkehr setzt. Das Verlagerungsziel ist auf Basis dieses Artikels nach der Formel „Gesamtverkehr minus Transit gleich 650‘000“ definiert. Der Bundesrat und das Parlament haben die Aufgabe, diesen Auftrag des Volkes umzusetzen. „Es liegt hingegen weder in der Kompetenz des Parlaments noch in jener des Bundesrats, die Verfassung zu ändern“, schreibt Alf Arnold, Geschäftsführer der Alpen-Initiative, im Brief.

Trotzdem hat der Bundesrat das Postulat 14.3037 der FDP-Fraktion zur Annahme empfohlen, in welchem ein „realisierbares Verlagerungsziel“ gefordert wir. Zusammen mit der angestrebten physischen Verdoppelung des Gotthardstrassentunnels ist das eine gefährlich Absage an die Schweizer Verkehrspolitik der letzten zwei Jahrzehnte – und dies unmittelbar vor der Eröffnung des Gotthard-Basistunnels 2016.

Offener Brief der Alpen-Initiative an Doris Leuthard(PDF, 119 KB)
Kontakt
Alf Arnold, Geschäftsführer Alpen-Initiative, 079 711 57 13