8. Juni 2007

Der heutige Entscheid des Bundesrates ist verfassungswidrig, mutlos und phantasielos. Gleichzeitig ist der vorgeschlagene Weg inkonsequent und aussenpolitisch riskant. Die Alpen-Initiative ruft das Parlament auf, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen. Die Alpen-Initiative wird in den nächsten Tagen beim Parlament eine ausführliche Aufsichtsbeschwerde deponieren.

Der Beschluss des Bundesrates zum Güterverkehrsverlagerungsgesetz ist verfassungswidrig. Die Bundesverfassung (Art. 196) fordert klar und deutlich eine Verlagerung innerhalb von zehn Jahren nach Annahme der Initiative. Weder Bundesrat noch Parlament haben ein Recht, die Verlagerungsfrist ohne Volksabstimmung hinauszuschieben.

Der Entscheid ist mutlos, indem er die Verantwortung für die Verlagerungspolitik auf das Parlament abschiebt. Die Verfassung gibt Kompetenz und Auftrag für die Verlagerungsmassnahmen nicht dem Parlament, sondern dem Bundesrat. Nur die Ausnahmen sind vom Parlament zu bestimmen.

Die Vorlage des Bundesrates ist phantasielos. Sie nennt ausser der von der Alpen-Initiative vorgeschlagenen Alpentransitbörse, deren Einführung sie gleichzeitig um Jahre hinausschieben will, kein einziges neues Verlagerungsinstrument. Mindestens müsste als Übergangsmassnahme das Dosiersystem dafür eingesetzt werden, den LKW-Verkehr über die Alpen weiter zu reduzieren.

Gemäss Bundesrat soll die Verlagerungspolitik vorläufig von der Subventionierung des Eisenbahngüterverkehrs abhängig bleiben. Doch die gleichzeitige Kürzung der finanziellen Mittel auf 1,6 Milliarden Franken ist inkonsequent. Auch wenn die Alpentransitbörse eingeführt wird, sind die Mittel nötig: nicht für Betriebssubventionen, sondern für den Ausbau der Zulaufstrecken zur NEAT.

Die Strategie des Bundesrates, die Alpentransitbörse nur in Abstimmung mit der Europäischen Union und den Nachbarländern einzuführen, ist äusserst riskant. Sie verlockt die EU zu Gegenforderungen, die möglicherweise über den Verkehr hinausgehen, und sie provoziert geradezu eine weitere Verzögerung der Verlagerung.

Die Alpen-Initiative fordert das Parlament auf, gar nicht erst auf die Vorlage einzutreten. Die Alpen-Initiative wird dem Parlament in den nächsten Tagen eine Aufsichtsbeschwerde gegen den Bundesrat einreichen. Sie soll die Geschäftsprüfungskommissionen veranlassen, den Bundesrat an seine Pflicht zur Umsetzung der Bundesverfassung zu erinnern.

Für Rückfragen:

– Fabio Pedrina, Nationalrat & Präsident der Alpen-Initiative: 079 249 29 42
– Alf Arnold, Geschäftsführer der Alpen-Initiative: 079 711 57 13