19. Mai 2005

Aus technischer und betrieblicher Sicht ist die von der Alpen-Initiative vorgeschlagene Alpentransitbörse machbar. Sie würde die Verlagerung des Schwerverkehrs auf die Schiene kosteneffizient und diskriminierungsfrei erreichen. Das bestätigt eine eben erschienene Studie, die der Bund in Auftrag gegeben hat. Es liegt nun am Bundesrat, die Umsetzung an die Hand zu nehmen.

Der Expertenbericht hat zwei Systeme untersucht: ein Reservationssystem („Slot-Management mit dynamischen Preisen“) und eine Alpentransitbörse nach dem Vorschlag der Alpen-Initiative („Cap-and-trade“). Nach Einschätzung der Fachleute sind beide Systeme umsetzbar. Das Reservationssystem trägt aber nichts zur Erreichung des Verlagerungsziels bei, sondern führt lediglich zu einer Vermeidung von Lastwagen-Staus. Demgegenüber lässt sich die Verlagerung mit dem Modell der Alpentransitbörse zielgenau ansteuern.

Die Studie ist ein wichtiger Schritt vorwärts. Jetzt muss der Bundesrat grünes Licht für die Umsetzung geben. Im Rahmen der Botschaft über das Ausführungsgesetz zum Alpenschutzartikel, die er im Sommer in die Vernehmlassung schicken will, hat er Gelegenheit dazu.

Die Experten von Ecoplan und RappTrans vermuten, dass für die Umsetzung der Alpentransitbörse eine Änderung des Landverkehrsabkommens mit der EU nötig sein könnte. Juristisch untersucht wurde diese Frage indes nicht. Nach Meinung der Alpen-Initiative könnte ein Konflikt mit der Fiskalitätsobergrenze vermieden werden, wenn die Lizenzen für die Alpenquerung auf der Strasse gratis an die Benützer der Schiene verteilt würden: Wer x Tonnen Güter per Bahn transportiert, hat Anspruch auf eine Lizenz für einen Strassentransport. Diese Lizenz kann der Empfänger selber gebrauchen oder an der Börse verkaufen. Der Erlös aus dem Verkauf geht an die Unternehmen, nicht an den Staat. Das Kontingentierungsverbot des Landverkehrsabkommens hat die EU mit der Anerkennung des bestehenden Dosierungssystems, das faktisch ebenfalls eine Mengenbegrenzung darstellt, bereits aufgeweicht.

So funktioniert die Alpentransitbörse: Der Staat legt fest, wie viele alpenquerenden Lastwagenfahrten pro Jahr stattfinden dürfen (2009: 650’000). Für die erlaubten Fahrten werden Lizenzen („Tickets“) ausgegeben (Versteigerung oder gratis als Bonus für die Bahnbenützung). Sie können an der Internet-gestützten Alpentransitbörse gehandelt werden. Für den regionalen Schwerverkehr wird analog zum heutigen S-Verkehr eine Sonderregelung geschaffen.

Zum Download der Studie

Weitere Informationen unter: www.alpentransitboerse.ch

Für Rückfragen:
Alf Arnold, Geschäftsführer, 041 – 870 97 85 / 079 – 711 57 13