14. Februar 2005

Im Rahmen der Vernehmlassung zur Ausführungsgesetzgebung NFA begrüsst die Alpen-Initiative grundsätzlich die neue Arbeitsteilung zwischen Bund und Kantonen. In verschiedenen Punkten allerdings werden Fragen aufgeworfen und Vorbehalte angemeldet. Als einziges wirksames Mittel für die Verkehrsverlangung wird einmal mehr die Schaffung einer Alpentransitbörse gefordert.

Die Schaffung einer verwaltungsexternen Anstalt im Bereich der Nationalstrassen ist nach Einschätzung der Alpen-Initiative nicht die einzig mögliche und effiziente Organisationsform, weil sie die Gefahr berge, dass damit die Politik nicht genügend Einfluss ausüben könne. Falls eine SNS in Form einer verwaltungsexternen Anstalt gegründet werde, sei dieser durch die Leistungsvereinbarung ein enges Korsett zu setzen, welches verhindere, dass sie sich ausschliesslich an verkehrlichen und finanziellen Interessen orientiere. Den Interessen der Kantone, der Gemeinden und der Verkehrssicherheit sei ein gleich hoher Stellenwert beizumessen wie der Optimierung des Verkehrs. Auch die nationale Koordination der Verkehrsinformation wird grundsätzlich begrüsst. „Die vermehrte Verlagerung des Verkehrs auf umweltverträglichere Verkehrsträger gehört zur erklärten Zielrichtung der schweizerischen Politik und soll auf Kosten des Verkehrsträgers Strasse auch durch Verkehrsinformation gefördert werden“, heisst es in der Vernehmlassung weiter. Als derzeit einziges Mittel der Verkehrsverlagerung mit garantierter und dauerhafter Wirkung sieht die Alpen-Initiative die Begrenzung des alpenquerenden Verkehrs mittels handelbarer Lizenzen. In diesem Sinne wird einmal mehr die Einführung einer Alpentransitbörse verlangt. Auch sei bei der Rollenden Strasse (Rola) im Auftrag an die zuständige Stelle die Möglichkeit vorzusehen, dass der Bahn auf Rechnung der Nationalstrasse ein Auftrag für den Betrieb eines Rola-Angebotes erteilt werden könne.

Vernehmlassung zu Ausführungsgesetzgebung NFA(PDF-File)