8. April 2010

Im Jahr 2009 hat die Alpen-Initiative keine Einsprache gegen ein Projekt erhoben, das sich stark auf die Natur auswirken könnte. Das zeigt, dass die Alpen-Initiative von ihrem Recht auf Verbandsbeschwerde besonnen Gebrauch macht.

Die Alpen-Initiative ist eine von gut 20 Umweltorganisationen, die die im Bereich des Umwelt-, Natur- und Heimatschutzes beschwerdeberechtigt sind. Sie ist verpflichtet, jährlich über ihre Beschwerdetätigkeit zu berichten.

2009 hat die Alpen-Initiative von ihrem Verbandsbeschwerderecht keinen Gebrauch gemacht. Sie hat weder eine neue Einsprache eingereicht noch Beschwerde gegen eine erstinstanzliche Verfügung erhoben. Hängig ist jedoch weiterhin die Einsprache gegen das Auflageprojekt für ein Schwerverkehrskontrollzentrum im Kanton Tessin. Ein Entscheid über die Einsprache ist im Verlaufe des Jahres 2010 zu erwarten. Dann wird die Alpen-Initiative prüfen, ob sie den Entscheid an die nächst höhere Instanz weiterziehen wird oder nicht. Nach Ansicht der Alpen-Initiative wird das Tessiner Zentrum am falschen Ort geplant, es ist überdimensioniert und zu teuer. Zudem genügen die technischen und umweltrechtlichen Begründungen nicht. Die Alpen-Initiative schlägt vor, das Zentrum nicht auf dem Gelände der ehemaligen Stahlfabrik Monteforno in Giornico zu erstellen, sondern weiter südlich in Grenznähe zu Italien.

2007 hatte die Alpen-Initiative darauf verzichtet, ihre Einsprache gegen das Schwerverkehrskontrollzentrum bei Erstfeld UR, die in erster Instanz abgelehnt worden war, ans Bundesverwaltungsgericht weiterzuziehen.

Kontakt:
→ Alf Arnold, Geschäftsführer Alpen-Initiative, 079 711 57 13
→ Fabio Pedrina, Präsident Alpen-Initiative, 079 249 29 42