20. Juni 2003

Die Alpen-Initiative ist enttäuscht über die Antwort von Bundesrat Leuenberger auf ihre Forderung nach einem Verbot der Lastwagen der Abgaskategorie EURO-0 im Alpentransit. Ohne brauchbare statistische Grundlage nimmt das UVEK an, das Verbot dieser Fahrzeuge im Mont-Blanc- und im Fréjus-Tunnel und das drohende Verbot in Österreich hätten keine Auswirkungen auf die Schweiz. Der Bundesrat kapituliert vor der grossen Anzahl Schweizer Lastwagen, die ebenfalls dieser Kategorie angehören. Er vergisst, dass diese mit Partikelfilter und evt. DeNOx-Katalysatoren nachgerüstet werden könnten.

Auch der Bundesrat gibt zu, dass er eigentlich keine zuverlässige Statistik hat, welche die Entwicklung der EURO-0-Lastwegen im Alpentransit aufzeigt. Die in seiner Antwort erwähnte Beobachtung, dass keine Zunahme festgestellt worden sei (auf welcher Basis?), schliesst nicht aus, dass deren Zahl bei normaler Flottenmodernisierung ohne Verlagerung von EURO-0-Fahrzeugen von Frankreich auf die Schweizer Achsen zurückgegangen wäre. Am Gotthard sollen gemäss Schätzungen des UVEK unverändert (verglichen mit wann?) 7,5-8% der ausländischen Lastwagen der Kategorie EURO-0 angehören. Die näher bei Frankreich liegenden Achsen Gr. St. Bernhard und Simplon wurden offenbar gar nicht separat untersucht. Es fehlt auch eine Information, wie hoch der Anteil bei den schweizerischen Lastwagen im Alpentransit ist. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, dass das EURO-0-Verbot auch auf den österreichischen Alpenpässen eingeführt wird. EURO-0-Lastwagen emittieren rund dreimal mehr Abgase als moderne der Kategorie EURO-3. Trotz ihrer geringen Anzahl sind EURO-0-Lastwagen deshalb für einen überproportionalen Anteil der Emissionen verantwortlich. Die Fahrleistung der im internationalen Verkehr eingesetzten grossen Lastwagen ist rund doppelt so hoch wie jener der im Regionalverkehr eingesetzten kleineren Lastwagen. Wer mehr fährt, verschmutzt mehr. Auch Urner und Tessiner Lastwagen verkehren meist nicht alpenquerend. Eine Änderung der Abstufungen beim LSVA-Tarif ist wegen des Landverkehrsabkommens erst im Jahr 2005 möglich. Auch dann darf die Differenz von einer Kategorie zur andern höchstens 15% betragen. Möglich ist allerdings eine neue Zuordnung der Abgas-Kategorien zu den Tarifstufen, wie das die AlpenInitiative bereits vorgeschlagen hat. Auch bei einer Beeinflussung der Fahrzeugflotten via LSVA sind die schweizerischen Lastwagen mit betroffen, allerdings auch diejenigen, die nicht in den Alpen verkehren. Jeder Lastwagen kann mit Partikelfilter und evt. DeNOx-Katalysator nachgerüstet werden und so in eine billigere LSVA-Tarifstufe umgeteilt werden. Eine Reduktion der LSVA um 0,3 Rappen pro Tonnenkilometer bringt bei einer Fahrleistung von 40’000 km jährliche Ersparnisse von 4000 Franken; die Umrüstung wäre damit sehr schnell amortisiert. Altdorf, 20.6.03 Für Rückfragen: Alf Arnold 041 – 870 97 85, Georges Darbellay (021) 693 47 09