3. März 2003

Die Motion, die am Mittwoch im Nationalrat diskutiert wird, hätte bei einer Annahme verheerende Auswirkungen auf die Verlagerung des Schwerverkehrs: Bei einem Vierzigtönner bewirkt die von der Motion angestrebte Verbilligung des Diesels um 25 Rappen pro Liter eine Einsparung der Fahrtkosten von rund 6-8 Rappen pro Kilometer. Das entspricht rund einem Achtel der heutigen LSVA und im Transitverkehr bis zu 6% der Fahrkosten. Bei einer Verbilligung des Diesels ist deshalb mit der Zunahme des Schwerverkehrs und einer entsprechenden Abnahme der Bahntransporte im Ausmass von mehreren Prozenten zu rechnen. Eine Erhöhung der LSVA als Kompensation für die Verbilligung des Dieselpreises ist wegen des Landverkehrsabkommens unmöglich, eine Erhöhung der Motorfahrzeugsteuern liegt in der Kompetenz der Kantone und würde als pauschale Abgabe eher zu vermehrten Fahrten als zur Verlagerung auf die Schiene anregen.