24. September 1999

Das Parlament hat sich mit den letzten Beschlüssen zu den Begleitmassnahmen den Vorstellungen der Umweltorganisationen angenähert. Insbesondere die Festlegung des Verlagerungstermins zwei Jahre nach Fertigstellung des Lötschberg-Basistunnels macht dem WWF Schweiz, Greenpeace Schweiz und der Alpen-Initiative die Zustimmung zum Abkommen bedeutend leichter. Dieser Verlagerungstermin darf aber kein frommer Wunsch bleiben! Die Verfassung verlangt zwingend die Verlagerung des Güterverkehrs über die Alpen bis zum Jahr 2004. Die Jahre 2008 oder 2009 sind davon schon sehr weit entfernt. Damit das Ziel erreicht werden kann, sind auch entsprechende finanzielle Mittel nötig. Mit diesen Mitteln müssen die Einschränkungen der marktwirtschaftlichen Instrumente durch das Abkommen, die bis zur Eröffnung des Lötschbergtunnels besonders einschneidend sind, kompensiert werden. Die Bahn hat auf absehbare Zeit genügend Kapazitäten. Es liegt am Bundesrat, die Kredite gezielt so einzusetzen, dass sich die Bahnen nicht auf einem Ruhekissen zurücklehnen können.