18. Mai 1999

Die Verkehrskommission des Nationalrates hat erfreulicherweise die Beschlüsse des Bundesrates in unserem Sinne verbessert. Die Umsetzung des Volksauftrags für die Verlagerung des Transitschwerverkehrs ist damit aber noch lange nicht gesichert. Nachbesserungen sind insbesondere bei der Zieldefinition, beim Kreditrahmen und bei der Innovationsförderung nötig:Um das Verlagerungsziel zu erreichen, sind kontrollierbare Zwischenziele im Gesetz zu verankern. Als Endziel dürfen jährlich höchstens 500’000 Lastwagen pro Jahr die Alpen überqueren. 1993, im Jahr vor der Volksabstimmung über die Alpen-Initiative betrug der alpenquerende Binnen-, Import- und Exportverkehr (ohne Transitverkehr) 492’000 Lastwagen.
Mit einem Kreditrahmen von 3,3 Milliarden Franken ist die Verlagerung nicht sichergestellt. Die Alpen-Initiative verlangt daher weiterhin die Möglichkeit, dass dieser Rahmen erweitert werden kann, wenn die Zwischenziele nicht erreicht werden.
Die Förderung von innovativen Techniken im Schienenverkehr, wie sie vom Nationalrat bereits einmal beschlossen worden ist, spart Betriebskosten und damit staatliche Beiträge an diese. Die Erweiterung des Kreditrahmens und die Innovationsförderung gleichzeitig abzulehnen, wie das die Verkehrskommission des Nationalrates getan hat, ist wenig klug.