16. März 1999

Die Alpen-Initiative nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass die Arbeitsgruppe der Bundesratsparteien den Verfassungsauftrag von Artikel 36sexies ernster nimmt als der Bundesrat. Auch ihre Vorschläge sind jedoch ungenügend.

Positiv vermerkt die Alpen-Initiative die vorgeschlagene zeitliche Koppelung der Abstimmung über die bilateralen Abkommen an vorher beschlossene flankierende Massnahmen. Faktisch kann das nur bedeuten, dass die Verträge erst zur Abstimmung kommen dürfen, wenn die Referendumsfrist der Begleitmassnahmen unbenützt abgelaufen ist. Als Fortschritt wertet die Alpen-Initiative auch die Festlegung eines schrittweise zu erreichenden Verlagerungsziels. 650’000 auf der Strasse verbleibende Lastwagen kann die Alpen-Initiative aber nur für das Jahr 2005 akzeptieren, danach ist auf 500‘000 zu reduzieren. Die Alpen-Initiative begrüsst die Anhebung des jährlichen Kreditrahmens auf 300 Mio. (exkl. Investitionsbeiträge). Nur ein nach oben offener Betrag gibt aber die nötige Sicherheit für die Erreichung des Ziels. Die Begrenzung auf die Zeit bis 2007 ist dem zeitlich unbegrenzten Abkommen nicht angepasst und überdis unrealistisch (der Lötschberg-Tunnel verbessert das Bahnangebot nur wenig). Die Aufnahme der Sperrzeiten des Sonntags- und Nachtfahrverbots ins Gesetz entspricht der Forderung der Umweltverbände. Der Verknüpfung der Vergabe von 40-Tonne-Kontingenten an schweizerische Transportunternehmen an die Benützung der Bahn kann auch die Alpen-Initiative zustimmen. Die Verteilung über die Kantone ist jedoch illusorisch, den Kantonen werden ihre einheimischen Lastwagenunternehmen näher sein als die fernen Bahnen. Ungelöst bleibt die Kontrolle. Als im Widerspruch zur Kostenwahrheit und ausserdem unkontrollierbar ist die LSVA-Befreiung der Lastwagen im Vor- und Nachlauf zum Kombiverkehr einzustufen. Wenn der Kombiverkehr attraktiver gemacht werden soll, so hat dies über die Vergünstigung der Bahn oder allenfalls des Umschlags zu erfolgen.