17. Februar 1999

Sieben Verkehrs- und Umweltverbände sowie die Gewerkschaften haben gestern Bundesrat Leuenberger ihre Vorstellungen für Begleitmassnahmen zum bilateralen Landverkehrsvertrag präsentiert. Ihre Forderung: Umwelt und Transitkantone dürfen nicht einseitig zu Opfern des Integrationsprozesses werden. Die begleitenden Massnahmen sollen in einem Verlagerungsgesetz verankert werden, das vor der Ratifizierung des Landverkehrsabkommens in Kraft treten muss. Im Gesetz ist eine jährliche Reduktion der alpenquerenden Lastwagen bis zum Ziel von 500’000 verbindlich festzulegen und die Finanzierung der notwendigen Massnahmen sicherzustellen.

Das Gespräch zwischen Bundesrat und den sieben Organisationen, nämlich Verkehrs-Club der Schweiz VCS, Alpen-Initiative, Schweizerischer Eisenbahn- und Verkehrspersonal-Verband SEV, Greenpeace Schweiz, WWF Schweiz, Schweizerischer Gewerkschaftsbund und Pro Bahn Schweiz, offenbarte zahlreiche Gemeinsamkeiten. Im Unterschied zum Bundesrat rechnen die Organisationen ohne bremsende Massnahmen aber mit einem weit stärkeren Anstieg der Lastwagenzahlen bis 2005 auf gegen 1.5 bis 2 Millionen. Sie präsentierten deshalb in Form eines Verlagerungsgesetzes ein Instrument, das im Sinne einer Selbstregulierung die Lastwagen auf Bundesverfassungs-Mass zurückbringen soll. Gemäss Verlagerungsgesetz (siehe Anhang) stellt der Bund umso mehr Mittel für Korrekturmassnahmen zur Verfügung, je stärker er noch vom Verfassungsziel entfernt ist. Eine Annäherung ans Verfassungsziel oder schliesslich das Erreichen erfordert demnach wie ein mathematischer Regelkreis mit abnehmendem Finanzbedarf. Dieser innovative Ansatz soll gleichzeitig sicherstellen, dass es nicht zu Dauersubventionen kommt. Die Organisationen, die hinter dem Verlagerungsgesetz stehen, gehen von einem notwendigen Anfangsbetrag von 500 Millionen Franken (Bundesrat bisher: 200 Millionen) pro Jahr aus. Bundesrat und Parlament stellen daraus den effektivsten Massnahmenmix zur Reduktion der Lastwagenzahlen zusammen. Gemäss Vorschlag der Organisationen kann der Bundesrat die Unterstützung der Bahnen im Sinne eines Anreizsystems an effektiv erbrachte Leistungen knüpfen. Der Finanzierungsmechanismus, 750 Franken pro Lastwagen über dem Zielwert von 500’000, stellt für die Initianten des Gesetzes eine notwendige Schutzklausel dar, die verhindert, dass die Schweiz nach Aufgabe der 28-Tonnen-Limite stillschweigend die EU-Lastwagenflut schluckt, bzw. nur mit einigen wenigen Massnahmen ungenügende Reduktionen versucht. Die bis jetzt vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen sind nach Meinung der Organisationen zur Zielerreichung klar nicht ausreichend. Die Organisationen haben beim Bundesratsgespräch ausserdem ihr Interesse an schärferen Schwerverkehrskontrollen, einer Verdoppelung der pauschalen Schwerverkehrsabgabe, einer Anpassung der Arbeitsbedingungen im Lastwagengewerbe an diejenigen der Bahnen sowie der Verankerung der Sperrzeiten des Nachtfahrverbotes im Strassenverkehrsgesetz betont. Schliesslich ist es für die Umwelt- und Verkehrsorganisationen sowie die Gewerkschaften unabdingbar, dass die bilateralen Abkommen erst ratifiziert werden, wenn das Verlagerungsgesetz oder eine andere, die Zielerreichung garantierende Schutzklausel, beschlossen ist.