Die Alpen-Initiative begrüsst, dass sich die Urner Regierung für die Bedürfnisse des Kantons während der Sanierungszeit des Gotthard-Strassentunnels einsetzt. Sollten andere Kantone bereit sein, die Verladestationen für Lastwagen zu übernehmen, so hat die Alpen-Initiative nichts dagegen einzuwenden.
Die nun von der Urner Regierung präsentierte Lösung, während der Sanierungszeit die Terminals für den Lastwagenverlad ganz oder teilweise ausserhalb Uris zu platzieren, ist aus Sicht der Alpen-Initiative prüfenswert. Schliesslich würde der Kanton den Autoverlad in Göschenen akzeptieren und in jedem Fall seinen Anteil zur Problemlösung beitragen. Wird beim Portal des Basistunnel im Rynächt (Erstfeld/Schattdorf) kein Lastwagen-Verladeterminal eingerichtet, hat das aber auch Nachteile für Uri: das einheimische Transportgewerbe muss Umwege fahren und die Arbeitsplätze im Schwerverkehrszentrum Ripshausen sind gefährdet. Die Alpen-Initiative begrüsst deshalb, dass der Regierungsrat die Tür für einen eingeschränkten Verlad im Rynächt offen lässt.
Die Alpen-Initiative hat vorgeschlagen, während der Sanierungszeit den Lastwagenverlad aufzuteilen: die Transitlastwagen von Grenze zu Grenze, die Lastwagen im Import-, Export- und Binnenverkehr zwischen Erstfeld und Biasca. Diese Aufteilung würde den Flächenbedarf für die temporären Verladestationen deutlich verringern. So würden in Uri nur noch rund zwei Hektaren Land beansprucht. Zum Vergleich: Das Schwerverkehrszentrum braucht dauerhaft sieben Hektaren Land, der Installationsplatz für den Bau einer zweiten Röhre mindestens drei Hektaren während sieben Jahren.
Der Bund hat noch mindestens sechs bis acht Jahre Zeit, den Verlad von Lastwagen und Autos zu organisieren. Sämtliche bundeseigenen Studien haben gezeigt, dass ein solcher Bahnverlad machbar ist. Er wäre auch 2,9 bis 3,5 Milliarden Franken günstiger als der Bau und Unterhalt einer zweiten Strassenröhre. Zudem wird ausschliesslich mit der Verladelösung der Verfassungsartikel respektiert, dass die Kapazitäten der Transitstrassen in den Alpen nicht erhöht werden dürfen. Das Versprechen des Bundesrats, dass bei zwei voll funktionstüchtigen Röhren immer nur die Hälfte der Spuren in Betrieb wäre, ist unseriös. Es widerspricht auch jedem gesunden Menschenverstand, missachtet den Grundsatz des haushälterischen Umgangs mit Steuergeldern und verstösst gegen Treu und Glauben.
> Stellungnahme des Urner Regierungsrats zur Vernehmlassungsvorlage „Änderung des Bundesgesetzes über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet“.
Kontakt
→ Alf Arnold, Geschäftsführer Alpen-Initiative, 079 711 57 13