Die Alpen-Initiative begrüsst, dass der Grundsatz der Kostenwahrheit im Verkehr in der Bundesverfassung verankert werden soll. Die heutige Mobilität ist infolge der fehlenden Kostenwahrheit überdimensioniert, was nicht nur die Umwelt beeinträchtigt, sondern auch der Wirtschaft schadet. Der vorgeschlagene Verfassungsartikel ist nach Meinung der Alpen-Initiative ungenügend und die vorgesehene Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen unklar. Eine sinnvolle Umsetzung verlangt, dass die Kostenwahrheit zuerst bei Luftverkehr und Strassenverkehr durchgesetzt wird.
Mit der Zustimmung zur parlamentarischen Initiative Bundi hat die Verkehrskommission des Nationalrates den Auftrag erhalten, einen Verfassungsartikel über die Kostenwahrheit im Verkehr auszuarbeiten. Der Bund soll gemäss Initiative auf dem Wege der Gesetzgebung dafür sorgen, „dass die Verkehrsträger im Rahmen des Verursacherprinzips sämtliche von ihnen verursachten Kosten, inklusive der externen Kosten, decken“. In der Vernehmlassung zum Entwurf begrüsst die Alpen-Initiative den Grundsatz der Kostenwahrheit, kritisiert aber gleichzeitig die vorgeschlagene Formulierung. Der grösste Mangel des vorgeschlagenen Verfassungsartikels besteht darin, dass er dem Bund keine Kompetenzen für neue Abgaben erteilt. Ohne neue Abgaben ist die Kostenwahrheit nicht herstellbar. Für die Weiterentwicklung des Grundsatzes der Kostenwahrheit ist es überdies unabdingbar, auch die erst geschätzten externen Kosten schnellstmöglich zu berechnen. Wird der öffentliche Verkehr zur Kasse gebeten, bevor die weniger umweltfreundlichen Verkehrsträger ihre Kosten decken, so ist eine weitere Abwanderung auf Luftverkehr und Strasse zu erwarten,. Sollen die externen Kosten sinken, so ist deshalb nach Ansicht der Alpen-Initiative zuerst bei Luftverkehr und Strasse anzusetzen, was gleichzeitig die Auslastung des öffentlichen Verkehrs verbessert und damit dessen externe Kosten senkt. Dies ist im Verfassungsartikel in irgendeiner Form festzuhalten. Weiter kritisiert die Alpen-Initiative die unklare Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. Die Alpen-Initiative empfiehlt eine klare Aufteilung: Externe Gesundheits- und Umweltkosten sollen durch den Bund erhoben werden, die ungedeckten Infrastrukturkosten durch das Gemeinwesen, das für sie aufkommt. Zusätzlich sollen die Kantone die Kompetenz erhalten, Lenkungsabgaben zu erheben. Die Ausklammerung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen des öffentlichen Verkehrs aus dem Verursacherprinzip ist auch für die Alpen-Initiative ein zentrales Anliegen. Sie dient dazu, historisch entstandene unerwünschte Verzerrungen im Verkehrssystem auszugleichen. Wenn infolge des Siegeszugs des Autos Siedlungsstrukturen entstanden sind, die durch den öffentlichen Verkehr nicht kostendekkend erschlossen werden können, aber im Sinne der Mobilitätsvorsorge auch für die nicht automobile Minderheit der Bevölkerung (Kinder, Jugendliche, Alte, Behinderte etc.) ein Verkehrsangebot geschaffen werden muss, so wäre es widersinnig, diese Aufgabe durch die Anwendung des Verursacherprinzips zu erschweren oder gar zu verunmöglichen.