20. März 2003

Die Ausbauplanung der Strasse kann sich nicht alleine an den Engpässen orientieren. Die Alpen sind als besonders sensible Region speziell zu behandeln, damit dem Alpenschutz-Artikel auch Rechnung getragen wird. Dies fordert die Alpen-Initiative in der Vernehmlassung zu den Sachplänen Schiene / öV und Strasse.

Die Alpen-Initiative begrüsst die Orientierung der Sachpläne am Grundsatz der Nachhaltigkeit. Dieser bleibe aber über weite Teile blosses Lippenbekenntniss. Auf grossen Widerstand stösst die im Sachplan Strasse ausgeführte Ausbauplanung, welche sich alleine an den Engpässen orientiere. Dies widerspreche dem Prinzip der Nachhaltigkeit und der verkehrsträgerübergreifenden Betrachtung. Die gleiche Kritik gilt auch für die offenbar sakrosankte Fertigstellung des Nationalstrassennetzes. Die Alpen als besonders sensible Region seien speziell zu behandeln. So können die im Alpenschutz-Artikel und im Strassentransitverkehrsgesetz erwähnten Strecken nicht mit anderen Strassenverbindungen mit Kapazitätsengpässen über den selben Leisten geschlagen werden. Die Alpen-Initiative verlangt, dass Engpässe auf diesen Strecken, welche nicht ausgebaut werden dürfen, ausschliesslich durch Lenkungsmassnahmen zu beseitigen sind. Die Alpen-Initiative hält im Rahmen der Vernehmlassung weiter fest, dass die im Sachplan aufgelisteten Verlagerungsmassnahmen nicht ausreichen, um das gesetzte Ziel zu erreichen. Dosierungssystem, Reservationssystem und Alpentransitbörse seien im Sachplan zu erwähnen. Als Oberziel müsse eine Begrenzung der Verkehrsmenge und des Verkehrswachstums festgesetzt werden. Zudem sei eine wesentliche Veränderung des Modalsplits Richtung Schiene und nicht motorisiertem Verkehr als klare Zielvorgabe zu definieren. Die Kostenwarheit müsse vollumfänglich realisiert werden. Die Umsetzung soll schrittweise erfolgen, wobei zuerst die weniger umweltverträglichen Verkehrsträger ins Auge gefasst werden sollen. Die Alpen-Initiative verlangt weiter, dass die zwei Sachpläne Strasse und Schiene / öV zu einem einheitlichen Sachplan Landverkehr zusammengelegt werden, damit Infrastrukturplanung und Verkehrsmengensteuerung konsequent verkehrsübergreifend aufeinander abgestimmt werden können.