Die Alpen-Initiative hat heute der Bundesversammlung die angedrohte Aufsichtsbeschwerde gegen den Bundesrat eingereicht. Darin erinnert sie daran, dass das Volk 1994 eine Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs auf die Schiene innerhalb von zehn Jahren beschlossen hat. Der Bundesrat will die Verlagerungsfrist nun verfassungswidrig auf bis zu 25 Jahre ausdehnen. Die Alpen-Initiative fordert das Parlament auf, den Bundesrat an seine verfassungsmässigen Pflichten zu mahnen.
Aufsichtsbeschwerde zum Download (PDF-File, 893 KB)
Am 20. Februar 1994 haben Volk und Stände der Alpen-Initiative zugestimmt. Er bestimmt in Absatz 2, dass der alpenquerende Gütertransitverkehr von Grenze zu Grenze auf der Schiene erfolgt. Der Bundesrat trifft die nötigen Massnahmen auf dem Verordnungsweg. Gemäss Übergangsbestimmung hätte die Verlagerung des Gütertransitverkehrs auf die Schiene zehn Jahre nach der Annahme der Volksinitiative abgeschlossen sein müssen. In Wirklichkeit sind wir davon noch meilenweit entfernt. Zur Zeit der Lancierung der Alpen-Initiative im Jahr 1989 querten 699’000 schwere Strassengüterfahrzeuge die Schweizer Alpen, im Jahr der Volksabstimmung (1994) waren es bereits 985’000. Danach stieg deren Anzahl weiter an und erreichte im Jahr 2000 mit 1,4 Millionen den Höhepunkt. Erst danach fiel sie langsam auf 1,2 Millionen (2005) zu fallen und dort nun zu stagnieren (2006: 1,18 Millionen) statt sich zügig dem Ziel von 650’000 Fahrten anzunähern.
Alpentransitbörse ist zentrales Instrument
Die Aufsichtsbeschwerde listet eine lange Reihe von Versäumnissen des zuständigen Bundesrates auf. Die Alpen-Initiative erwartet vom Parlament, dass es den Bundesrat anhält, sofort auf dem Verordnungsweg ein griffiges Massnahmenbündel zur Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene zu beschliessen. Als zentrales Element soll dieses die Alpentransitbörse enthalten. Gefordert wird aber auch eine sofortige Intensivierung der Schwerverkehrskontrollen sowie als kapazitätssteigernde Massnahme eine Umgestaltung der Trassenpreise nach Angebot und Nachfrage. Der Bundesrat soll auch angehalten werden, die EU und die Nachbarländer an ihre vertraglichen Verpflichtungen zu erinnern.
Für Rückfragen:
Fabio Pedrina, Präsident: 079 – 249 29 42
Alf Arnold, Geschäftsführer: 079 – 711 57 13