7. Februar 2008

NR Fabio Pedrina
01.3773 – Postulat
Mehr Nachdruck bei der Regulierung des Alpentransitverkehrs und der Verlagerung der Güter von der Strasse auf die Bahn

Der Bundesrat wird beauftragt, das Konzept und die entsprechenden Massnahmen zur Verkehrsdosierung im Transitverkehr zu vervollständigen, indem:

die Problematik der Gefahrguttransporte einbezogen wird; aufgrund der Gotthard- und vorher der Montblanc-Katastrophe, drängt sich eine Neudefinition der Gefährlichkeit der Güter im Tunneltransit, mit entsprechend neuerer Klassifizierung der Verbotslimiten und der Sondermassnahmen zur Gewährleistung eines sicheren Transportes (neue Sicher-heitsstandards) auf;
die Aspekte der gesundheitlichen und der Umweltauswirkungen des LKW-Verkehrs auf die Bevölkerung entlang der Transitachsen ebenfalls mitberücksichtigt werden.
Die so resultierende zumutbare Anzahl von Transitfahrten über die schweizerischen Alpen soll alpenübergangsspezifisch verteilt werden, d. h. der so festgelegte Plafond soll je nach Besonderheit und Sicherheitsstandard der jeweiligen Strassenachse verteilt werden. Damit die Diskriminierungsfreiheit nicht tangiert wird, sollen die so eingeschränkten Transitfahrten (oder slots) über eine Alpentransitbörse versteigert werden.
Eine Ausweitung der Anwendung dieses Konzeptes auf den gesamten Alpenraum ist im Rahmen der nächsten Verkehrsministerkonferenz der Alpenländer und der EU anzustreben.

Begründung: Wir begrüssen die Resultate der Verkehrsministerkonferenz von Zürich am 30. November 2001, bezweifeln aber, dass das dort vorgeschlagene Massnahmenpaket genü-gen wird, um das Alpentransitproblem im Sinne von Artikel 84 der Bundesverfassung (Alpenschutzartikel) zeitgerecht zu lösen. Es gilt nun, aus dem Gotthard-Drama die nötigen Lehren zu ziehen.
Dank der Versteigerung von Transitslots, wird der marktwirtschaftliche Gedanke des Landverkehrsabkommens respektiert, der zugleich mit wesentlichen Inhalten aufgefüllt wird, die bis heute zu kurz kamen: die Sicherheit für alle Strassenbenutzer, die Verlässlichkeit der Alpentransitachsen und die Gesundheit der betroffenen Bevölkerung.
Die grossen brachliegenden Bahnkapazitäten im Alpenraum sollen endlich mobilisiert werden, nicht primär um LKW, sondern um Güter von der Strasse auf die Schiene zu verlagern (d. h. unbegleiteter Verkehr).
Griffigere Massnahmen, sowohl strassen- als auch bahnseitig, sollen angeordnet werden, nicht zuletzt um allen Todesopfern in Alpentunnels – am Montblanc, am Tauern und am Gotthard – gerecht zu werden.

Antwort BR / Büro vom 27.02.2002 Der Bundesrat ist sich der im Postulat angesprochenen Problematik der Gefahrguttransporte sowie der Aspekte der gesundheitlichen und der Um-weltauswirkungen des LKW-Verkehrs im Alpentransit bewusst.
Die Idee einer so genannten „Alpentransitbörse“ zur Versteigerung einer bestimmten Anzahl Transitfahrten über die schweizerischen Alpen ist aus Sicht des Prinzips der Wahlfreiheit des Verkehrsmittels schwierig umsetzbar. Ein derartiges System wäre mit einer Kontingentierung der Anzahl alpenquerender Fahrten verbunden, was gegebenenfalls insbesondere Artikel 1 des Landverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Strasse tangieren dürfte (BBl 1999 6971). Ausserdem sind die praktischen Modalitäten zur technischen Umsetzung und Kontrollierbarkeit mit vielen ungelösten Fragen verbunden.
Nach dem schweren Unfall vom 24. Oktober 2001 im Gotthard-Strassentunnel und dessen weit reichenden Auswirkungen auf den alpenquerenden Verkehr hat das UVEK nicht nur mit kurzfristigen strassen- und schienenseitigen Handlungsansätzen reagiert. Es hat mit der Einberufung des Verkehrsministertreffens der Alpenländer am 30. November 2001 auch einen längerfristigen Prozess des Überdenkens und der Verbesserung des alpenquerenden Güterverkehrs eingeleitet.
Die anlässlich dieses Verkehrsministertreffens verabschiedete Gemeinsame Erklärung enthält nebst Zielformulierungen betreffend die Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene auch eine ganze Reihe von konkreten technischen und regulatorischen Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in den Alpentunnels. Dazu gehören auch die bereits bei der Wiedereröffnung des Gotthard-Strassentunnels eingeführten Massnahmen wie alternierender richtungsgetrennter Verkehr für Lastwagen sowie der Minimalabstand von 150 Metern zwischen den Fahrzeugen.
In Bezug auf die Gefahrguttransporte verweist die Gemeinsame Erklärung auf die laufenden Arbeiten zur Überprüfung des u. a. auch für die Schweiz geltenden europäischen Übereinkommens vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse und die geltenden Vorschriften der Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter im Rahmen der Uno-Wirtschaftskommission für Europa.
In Bezug auf die Verkehrsverlagerung sowie die Umweltauswirkungen des Schwerverkehrs hat der Bundesrat im Rahmen des Monitorings zu den flankierenden Massnahmen die notwendigen Schritte unternommen, um die erforderlichen Informationen zur Entwicklung der Verkehrsverlagerung und der Umweltauswirkungen zu erlangen. Der erste Verlagerungsbericht wird im Frühling 2002 erstellt.
Der Bundesrat erachtet somit die seit dem Gotthard-Unfall eingeleiteten sowie die seit längerer Zeit laufenden Arbeiten in Bezug auf die Verbesserung der Strassenverkehrssicherheit, die Verringerung der negativen Umweltauswirkungen des Verkehrs sowie die Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene als wirkungsvoll. Weitere Massnahmen werden im demnächst erscheinenden Verlagerungsbericht evaluiert.