27. November 2006

Mit der heutigen Einreichung unser „Volksvernehmlassung“ verlangen 40’000 Bürgerinnen und Bürger, dass in der Verlagerungspolitik nun endlich „Nägel mit Köpfen“ gemacht werden: Die Zahl der alpenquerenden Lastwagenfahrten muss bis zum Jahr 2009 auf die vom Gesetz verlangten 650’000 reduziert werden. Das Ziel ist erreichbar, wenn der Bundesrat die Kompetenzen nutzt, die ihm das Volk 1994 mit dem Ja zur Alpen-Initiative gegeben hat, und 2008 die Alpentransitbörse einführt.

Ohne grösseren Sammelaufwand sind für unsere Volksvernehmlassung rund 40’000 Unterschriften zusammen gekommen. Die Unterzeichnenden bekräftigen dabei die drei Hauptforderungen unserer Vernehmlassung zum Güterverkehrsverlagerungsgesetz:Die alpenquerenden Lastwagenfahrten müssen bis spätestens 2009 auf 650’000 reduziert werden.
Die Alpentransitbörse ist 2008 einzuführen. Sie ist das einzig garantiert wirksame Verlagerungsinstrument.
Der Bundesrat selber muss die Verlagerungsmassnahmen beschliessen. So schreibt es die Verfassung vor.
Auch in der ersten Hälfte des laufenden Jahres haben die LKW-Fahrten abgenommen. Allerdings nur noch um 1%, wenn man den Monat Juni weglässt, als der Gotthard wegen des Felssturzes von Gurtnellen gesperrt war. Es zeigt sich, dass der Rückgang in den letzten Jahren stark vom lahmenden Konjunkturgeschehen verursacht war. Jetzt aber bewirkt die anziehende Konjunktur ein Anwachsen des Güterverkehrs. Die bisher getroffenen Massnahmen sind ungenügend und müssen dringend ergänzt werden, soll der laufende Verlagerungsprozess nicht schon in diesem Jahr zum Stillstand kommen. Der Bundesrat hat vom Volk mit der Annahme der Alpen-Initiative 1994 den Auftrag erhalten, die Massnahmen zur Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs auf die Schiene zu treffen (siehe Ausführungen von Herrn Salvioni). Das Parlament ist nur für die Ausnahmen zuständig. Mit der Definition des Verlagerungsziels in der Form einer Zahl von Lastwagen, die noch auf der Strasse verbleiben dürfen, hat das Parlament seine Aufgabe bereits erfüllt. Wir verstehen deshalb nicht, warum der Bundesrat auf das Parlament warten will. Im Güterverkehrsverlagerungsgesetz ist nur das Ziel nochmals zu bekräftigen (das heutige Verkehrsverlagerungsgesetz hat provisorischen Charakter und ist bis 2010 begrenzt). Für die Massnahmen aber brauchen wir eine bundesrätliche Güterverkehrsverlagerungsverordnung. Falls der Bundesrat weiterhin seine Verantwortung nicht wahrnimmt, so werden wir die angedrohte Aufsichtsbeschwerde einreichen und so eine Parlamentsdebatte über die Arbeit des Bundesrates und seinen Umgang mit der direkten Demokratie entfachen. Mit gutem Willen ist es möglich, das Verlagerungsziel 2009 zu erreichen. Wir brauchen dazu primär zwei Schritte:Als Sofortmassnahme eine Verschärfung des Dosiersystems: Dazu soll der Sicherheitsabstand im Gotthardtunnel verdoppelt werden. Der Unfall vom 2. November, in welchem wieder drei Lastwagen verwickelt waren, zeigt deutlich, dass dies nötig ist. Auch Frankreich hat nach dem letzten Brand im Fréjus-Tunnel (4. Juni 2005) die Sicherheitsabstände markant erhöht. Gleichzeitig kann mit der Verschärfung des Dosiersystems verhindert werden, dass die Lastwagenzahl wieder zunimmt.
2008 muss die Alpentransitbörse eingeführt werden. Die Experten schätzen, dass das System technisch innerhalb von eineinhalb Jahren umsetzbar ist. Wir sind erfreut darüber, dass nun auch die andern Alpenstaaten und die EU in die gleiche Richtung ziehen und eine gemeinsame Studie zu diesem Thema in Auftrag geben wollen. Dass es soweit gekommen ist, das ist zweifellos ein Verdienst unseres Verkehrsministers Leuenberger. Dieser Erfolg darf den Bundesrat aber nicht davon abhalten, die Einführung der Alpentransitbörse in der Schweiz zügig voranzutreiben. Dann steigt auch in unseren Nachbarländern Österreich und Frankreich der Druck mitzumachen.
Selbstverständlich sind die Subventionen für den Schienengüterverkehr aufrecht zu erhalten, solange die Alpentransitbörse nicht greift. Die Schwerverkehrskontrollen sind so schnell wie möglich zu intensivieren. Studien zeigen, dass der Strassengütertransport sich durch Verstösse gegen Vorschriften teils gewaltige Konkurrenzvorteile gegenüber der Schiene, aber auch gegenüber den korrekt operierenden Konkurrenten auf der Strasse verschafft. Das Tessiner Kontrollzentrum darf nicht erst wie geplant im Jahr 2013 eröffnet werden. Am richtigen Ort, nämlich am Grenzübergang Chiasso-Brogeda, und in der richtigen Dimension ist es weit früher und erst noch billiger realisierbar.