Die Alpen-Initiative, der VCS Verkehrs-Club Schweiz sowie der Schweizerische Eisenbahn- und Verkehrspersonalverband SEV fordern die Umsetzung der im Landverkehrsabkommen beschlossenen LSVA-Erhöhung auf 2.7 Rappen per Anfang 2008. Die drei Verbände sind bestürzt, dass die Lastwagenlobby die Verlagerungspolitik in Frage stellt und lehnen den von der ASTAG geforderten Verzicht auf die LSVA-Umsetzung unmissverständlich ab.
Der Einsatz von Lastwagen ist im Nahverkehr gerechtfertigt und sinnvoll und weder von der Alpen-Initiative noch vom VCS oder dem SEV bestritten. Der Güterfernverkehr hingegen gehört auf die Schiene. Zum Fernverkehr gehört auch der grösste Teil des Import- und Exportverkehrs.
Die vom Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) bestellte Studie zu den Kosten und Nutzen des Verkehrs zeigt:
– Die externen Unfall- und Umweltkosten des Strassentransportes liegen pro Tonnenkilometer viermal höher als beim Gütertransport auf der Schiene. Dabei ist der Bund von konservativen Annahmen insbesondere bezüglich der Klimakosten ausgegangen. Die Staukosten sind noch nicht mitberücksichtigt.
– Trotz LSVA liegt der Kostendeckungsgrad des Strassentransportes erst bei 93%.
Mit dem Landverkehrsabkommen wurde nicht nur die LSVA bestätigt, sondern auch die 40-Tonnen-Limite eingeführt, welche zu grossen Produktivitätseffekten und damit Kosteneinsparungen im Strassentransport geführt hat. Diese sind mit der heutigen LSVA noch nicht vollständig ausgeglichen. Dass die LSVA nicht schon 2005 auf die vorgesehenen 2,7 Rappen erhöht wurde, ist die Folge einer Konzession der letzten Minute: In einer Erklärung hat sich die Schweiz verpflichtet, bis Ende 2007 noch einen Rabatt von 10 Prozent zu gewähren.
Aus all diesen Gründen muss die LSVA 2008 mindestens um die vorgesehenen 10 Prozent erhöht werden. Sachlich gerechtfertigt wäre eine Erhöhung um rund 20 Prozent. Dies umso mehr, als sich viele Strassentransporteure durch Nichtbefolgung von Vorschriften täglich namhafte illegale Konkurrenzvorteile gegenüber dem Schienentransport verschaffen und der Schwerverkehr auch ein namhafter Verursacher des gesundheitsbelastenden Feinstaubs ist. In einem nächsten Schritt sind auch die Lieferwagen der LSVA zu unterwerfen.
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