3. März 2004

Auf 2005 soll die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) gemäss Land-verkehrsabkomen erhöht werden. Die Alpen-Initiative fordert im Rahmen der Vernehm-lassung über die Modelle zur Abstufung der neuen Tarife ein generelles Verbot für Euro-0-Laster im alpenquerenden Transitverkehr sowie eine Ausweitung der LSVA auf leichte Nutzfahrzeuge unter 3,5 Tonnen.

Die im Jahr 2001 erfolgreich eingeführte LSVA soll auf Anfang 2005 erhöht werden. Zwei Modelle zur Abstufung der Tarife befinden sich derzeit in der Vernehmlassung. Dies ist für die Alpen-Initiative ein guter Grund, bereits früher geäusserte Forderungen erneut auf den Tisch zu bringen. Dazu gehört unter anderem ein generelles Fahrverbot für Euro-0-Laster im alpenquerenden Güterverkehr. Am Mont Blanc und am Fréjus ist die Durchfahrt für diese grössten Dreck-schleudern seit mehr als einem Jahr verboten. Auch die neue Ökopunkte-Regelung in Öster-reich sieht ein Verbot der Euro-0-Laster im Alpentransit vor. „Die Schweiz darf bei der neuen Regelung nicht schlechter dastehen als die Nachbarländer, wenn sie nicht zur einzigen verbleibenden Alpentransitroute der schmutzigsten Lastwagen werden will“, heisst es in der Stellungnahme der Alpen-Initiative. Weiter wird auch die tarifliche Abstufung nach Euro-Normen bemängelt, da die in den Labors gemessenen Abgase nicht den wirklichen Nutzungsbedingungen auf der Strasse entspre-chen. So emittieren beispielsweise Laster der Kategorien Euro 2 und 3 mehr NOx als die Vorschriften erlauben. Bereits heute können mit einem Partikelfilter die PM-Emissionen um 95 bis 99 Prozent reduziert werden. Auch die NOx-Emissionen lassen sich mit einem ent-sprechenden Katalysator um bis zu 70 Prozent senken. Diese Realität müsse bei der Festle-gung der Tarifstruktur unbedingt mitberücksichtigt werden. Fahrzeuge mit Partikelfilter sollen deshalb in den Genuss des günstigsten LSVA-Tarifs kommen. LSVA auf Fahrzeuge mit 2,5 Tonnen ausweiten Eine weitere Forderung betrifft die Ausweitung der LSVA-Pflicht auf Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2,5 Tonnen. Diese leichten Nutzfahrzeuge sind bis anhin von der Abgabepflicht nicht betroffen. Weder LSVA-Verfassungsartikel und –Gesetz noch das Landverkehrsabkommen würden dieser Forderung widersprechen. Damit könne die Ten-denz, Transporte von grösseren Lastwagen auf kleine Nutzfahrzeuge zu verlagern, gebremst werden. Zudem bringt eine Ausweitung der LSVA-Pflicht ein zusätzlicher Ertrag von jährlich rund 200 Millionen Franken. Die Besteuerung dieser leichten Nutzfahrzeuge hätte auch noch einen weitere positiven Nebeneffekt: Der Tendenz zu immer schwereren Personenwagen würde damit wirkungsvoll ein Riegel geschoben.