Das Weissbuch bedeutet einen gewaltigen Fortschritt. Wenn umgesetzt wird, was die Kommission als Absicht deklariert, so könnte die Schweizer LSVA wahrscheinlich auch bei einem EU-Beitritt überleben. Die Schweiz hat damit als Nichtmitgliedland eine wichtige Vorbildfunktion erfüllt.
Die Lastwagenbesteuerung soll sich nicht nur an die Infrastrukturkosten, sondern auch an den externen Kosten orientieren. Sie soll kilometerabhängig und abgestuft nach Umweltfaktoren erhoben werden. Die Erlöse der Abgabe sollen Massnahmen zugute kommen, welche die externen Kosten lindern oder kompensieren helfen. Das heisst, dass auch Bahninfrastrukturen aus der Abgabe finanziert werden können, wie das die Schweiz im Rahmen der FinöV beschlossen hat. Zu zwei Punkten, die für die Schweiz wichtig sind, äussert sich die Kommission nicht: Soll die Abgabe nach Schweizer Vorbild für alle Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen, oder wie bisher die Eurovignette erst ab 12 Tonnen erhoben werden? Soll die Abgabe wie in der Schweiz auf allen Strassen, oder wie bisher gemäss Eurovignetten-Richtlinie nur auf Autobahnen und andern Hochleistungsstrassen erhoben werden können? Zur ersten Frage gibt die Kommission eine indirekte Antwort, indem sie in Aussicht stellt, dass das System zukünftig im Grundsatz auf alle Verkehrsarten (auch Schine, Luft und Wasser) ausgedehnt werden soll. Die zweite Frage müsste sie konsequenterweise – wenn schon die externen Kosten mitberücksichtigt werden sollen – ebenfalls im Sinne der Schweiz beantworten.