Die Alpen-Initiative begrüsst, dass der Bundesrat flankierende Massnahmen beschlossen hat. Wir begrüssen insbesondere, dass auch der unbegleitete kombinierte Verkehr (UKV) gefördert werden soll und der Bundesrat das Nacht- und Sonntagsfahrverbot bestätigt hat. Die durch das Paket in Aussicht gestellte Reduktion des alpenquerenden Strassengüterverkehrs um 15 bis 35 Prozent ist jedoch gemessen am Verfassungsauftrag ungenügend. Die Alpen-Initiative fordert eine Plafonierung der alpenquerenden Lastwagenfahrten auf eine halbe Million pro Jahr. Viele der vom Bundesrat anvisierten Massnahmen erscheinen noch äusserst vage (Arbeitsgruppen, Einsatz in internationalen Gremien etc.). Kein Verständnis hat die Alpen-Initiative für die Beschränkung der Subventionen auf 200 Millionen. Die Alpen-Initiative hat schon früher ausgerechnet, dass dieser Betrag nicht genügen wird, um das Verfassungsziel zu erreichen. Dies hat sich jetzt offenbar bestätigt. Unverständlich ist auch, warum die ausländischen Lastwagen nicht angehalten werden sollen, ihren Beitrag an der Mineralölsteuer zu bezahlen. Die Alpen-Initiative hat bereits im Februar dem UVEK eine Liste möglicher Massnahmen eingereicht und ihm im Mai weitere Ideen präsentiert. Wir vermissen in der Liste des Bundesrates Ideen wie einen Innovationsfonds für die Bahnen, Förderung des bimodalen Verkehrs, Initiierung von Vor- und Nachlaufgemeinschaften für kleine Strassentransportunternehmungen etc.
Flankierende Massnahmen zur verstärkten Verlagerung des alpenquerenden Strassengüterverkehrs
03.06.1998
3. Juni 1998