Das vorgeschlagene Gesamtverkehrskonzept zum alpenquerenden Verkehr auf Strasse und Schiene bietet die Möglichkeit zu einer kostengünstigen Sanierung des Gotthard-Strassentunnels. Gleichzeitig erhöht es die Sicherheit und verkürzt die Bauphase.
Das vorgeschlagene Langfristkonzept hat Rück- oder besser Vorwirkungen auf die Sanierung:
Wenn nach der Sanierung kein Schwerverkehr mehr durch den Tunnel fahren soll (mit Ausnahme des lokalen Verkehrs von 10 bis 20 Fahrzeugen pro Tag gemäss der heutigen Verkehrsmenge), dann ist es nicht erforderlich, die Zwischendecke im Tunnel anzuheben. Die Arbeiten können sich auf die Sanierung der schadhaften Stellen beschränken. Eine Anhebung (die aufwändigste Sanierungsarbeit) wäre gemäss Bericht des Bundesrates ohnehin nur beschränkt möglich; um die heute gültige Normhöhe von 5,2 Metern (SIA 197/2) zu erreichen, müsste zusätzlich die Fahrbahn abgesenkt werden, was im Sanierungskonzept nicht vorgesehen ist.
Einsparungen dürften auch bei der Lüftung möglich sein, die vor allem wegen dem Schwerverkehr so gross ausgelegt werden muss, damit auch ein gleichzeitiger Brand von zwei oder drei Lastwagen beherrscht werden kann.
Einsparungen könnten zudem beim Sicherheitsstollen möglich sein. Im offiziellen Bauprogramm ist eine Erweiterung vorgesehen, auf die man wohl verzichten könnte. Mit einer Stollenbahn, wie sie die Alpen-Initiative schon vor Jahren vorgeschlagen hat, wäre auch ohne Querschnitterweiterung ein schneller und unbehinderter Zugang zu einer Unfallstelle möglich.
Die Investitionen für den Bau der LKW-Terminals sind nicht zu Lasten der Tunnelsanierung zu finanzieren und können langfristig abgeschrieben werden. Das Gleiche gilt für das Rollmaterial des LKW-Verlads. Zusammen ergeben sich daraus Einsparungen von gut 200 Mio. Franken.
Einsparungen in der gleichen Grössenordnung ergeben sich beim Betrieb des Verkehrsmanagements LKW, wenn die Fahrt durch den Tunnel kostenpflichtig ist. Auch wenn nur die im Strassentransport erzielbaren Einsparungen belastet werden (LSVA, Treibstoffkosten, Fahrzeugabnützung), so lässt sich ein kostendeckender Betrieb fast finanzieren. Es kommt dazu, dass der Chauffeur die Fahrt auf der Rola für eine der ohnehin vorgeschriebenen Pausen nutzen kann.
Gemäss Konzept der Alpen-Initiative ist auch ein vorgängiger Ausbau der Passstrasse unnötig. LKW-Rola und Autoverlad können den ganzen Verkehr aufnehmen, die Passstrasse und die alpine Umwelt werden nicht unnötig zusätzlich belastet.
Eine Sanierung light kostet nicht nur weniger, sie dauert auch weniger lang. So wird es möglich, den Strassentunnel in der ganzen Periode von Ostern bis und mit Herbstferien offen zu halten und die Bauarbeiten auf die verkehrsschwachen Wintermonate zu beschränken. Das ist entscheidend: So steht in den verkehrsreichen Ferienmonaten der Strassentunnel immer zur Verfügung. Nehmen wir an, dass die Sanierung light statt der geplanten 900 nur 600 bis 750 Tage dauert, so ergibt sich daraus eine Gesamtbauzeit von 4 bis 5 Jahren mit je 5 Monaten Totalsperre in den verkehrsschwachen Wintermonaten. Daraus ergeben sich gewisse Mehrkosten:
Die Baustelle muss ein oder zweimal öfter eingerichtet und wieder demontiert werden; die Mehrkosten lassen sich aus der Differenz zwischen den Varianten 1 und 2 des Bundesrates abschätzen.
Mehrkosten ergeben sich auch aus dem Verkehrsmanagement für Personenwagen aufgrund der insgesamt längeren Sanierungsdauer.
Unter dem Strich ist der Vorschlag der Alpen-Initiative immer noch günstiger als jeder andere Vorschlag. Dazu kommt, dass langfristig jedes Jahr Einsparungen von 20-30 Mio. Franken beim Unterhalt der A2 zwischen Erstfeld und Biasca gemacht werden können. Die Abnützung der Strassen ist in der vierten Potenz vom Achsgewicht abhängig. Eine LKW-Achse wiegt bis zu 10 Tonnen, eine PW-Achse nur um eine Tonne oder weniger. Das wirkt sich vor allem bei der Abnützung der Fahrbahn und bei der Belastung von Brücken und Lehnenviadukten aus. Auch werden die Tunneldecken viel weniger belastet und ermüdet. Unverändert bleiben z.B. die Kosten für den Schutz der Strasse vor Naturgefahren, die Verkehrssignalisation etc..
Diese Zahlen sind Schätzungen aufgrund von Plausibilitätsüberlegungen. Sie benötigen eine Vertiefung, welche die Alpen-Initiative nicht leisten konnte. Dafür bedürfte es beispielsweise genauere Informationen über den Zustand der Zwischendecke. Wir fordern den Bundesrat auf, diese Rechnung nun zu machen und dem Parlament und der Öffentlichkeit nachzuliefern.
Das Konzept der Alpen-Initiative mit dem Lastwagenverbot im Strassentunnel hat klare Vorteile für die AutomobilistInnen:
Die Sicherheit im Strassentunnel und auf den Rampen wird massiv erhöht: Das Grossrisiko LKW-Brand oder Kollision mit einem 40-Tonnen-Lastwagen wird praktisch vollständig eliminiert.
Die Staus verkürzen sich: Weil keine Lastwagen mehr fahren und zusätzlich das sicherheitsbedingte Dosiersystem aufgehoben werden kann, können mehr Personenwagen den Tunnel passieren.
Vorteile ergeben sich auch für die Kantone TI und UR:
Neben den zeitlich beschränkten ca. 75 Arbeitsplätzen für den Autoverlad entstehen rund 100 Dauerarbeitsplätze für Betrieb und Unterhalt des LKW-Verlads.
Die Umleitung von zwei Güterzügen pro Stunde und Richtung über die Bergstrecke leistet einen Beitrag an die hohen Erhaltungskosten für die Bergstrecke, deren Einstellung sonst droht. Der Betrieb der Bergstrecke ist nötig für die Anerkennung als Weltkulturerbe. Eine gut funktionierende Bergstrecke ist auch für den Regionalverkehr und das Andermatt-Resort erforderlich sowie als Zubringer zur Matterhorn-Gotthard-Bahn erforderlich.
Das Schwerverkehrskontrollzentrum (SVZ) Ripshausen/Erstfeld wird auch während und nach der Sanierung von allen Lastwagen Richtung Süd angefahren und dient als Stauraum für den Terminal. Im Tessin, wo der Entscheid über das SVZ noch nicht gefallen ist, könnte man sich ebenfalls eine Kombination von Terminal und SVZ überlegen.
Der Lastwagen-Lokalverkehr zwischen den beiden Kantonen ist privilegiert und kann den Strassentunnel weiterhin benutzen.
Die Raststätten nördlich und südlich des Gotthards profitieren von einem möglichen Mehrverkehr an Autos, der möglich wird, wenn keine Lastwagen mehr unterwegs sind.
Für die Alpen-Initiative ist klar, dass die Sanierung des Gotthard-Strassentunnels zwei Bedingungen unbedingt erfüllen muss:
Es darf kein Umwegverkehr entstehen
Die direkt betroffenen Regionen dürfen keinen wirtschaftlichen Schaden erleiden.
Wir meinen, unser Konzept erfüllt diese Anforderungen uneingeschränkt. Es stellt eine Optimierung des bundesrätlichen Konzeptes dar und kombiniert auf sinnvolle Art mittelfristige und langfristige Ziele wie die Verbindungsqualität und Verbindungssicherheit mit dem Anliegen der Verlagerung des Schwerverkehrs von der Strasse auf die Schiene.
Altdorf / Bern 15.2.2011