Ja zu einer unabhängigen Trassenvergabestelle, ja mit Vorbehalten zum Vorrang des vertakteten Personenverkehrs, nein zur Ausschreibung des regionalen Personenverkehrs auf der Schiene: Das sind die Botschaften der Alpen-Initiative zum zweiten Schritt der Bahnreform 2. Darüber hinaus fordert sie eine Angleichung der Trassenpreise auf parallelen Basis- und Bergstrecken sowie einen Interoperabilitätsfonds. In letzteren könnten auch allfälligen Einnahmen einer Alpentransitbörse einfliessen.
Die Alpen-Initiative zeigt Verständnis für eine vollständige Trennung der Trassenvergabestelle von den Eisenbahnunternehmungen. Dabei muss nach Meinung des Vereins aber ein Mechanismus gefunden werden, der die Signale des Marktes für mehr oder bessere Infrastrukturen aufnimmt und diskriminierungsfrei an die Infrastrukturgesellschaften weitergibt. In diesem Zusammenhang ist auch die heutige Zahl der Infrastrukturgesellschaften in Frage zu stellen.
Die Alpen-Initiative unterstützt grundsätzlich den Vorrang des vertakteten Personenverkehrs bei der Gewährung des Netzzugangs. Dies darf aber nicht dazu führen, dass der Güterverkehr nur qualitativ schlechtere Trassen zur Verfügung hat. Eine Diskriminierung des Güterverkehrs kann nur verhindert werden, wenn vorausschauend das Netz genügend ausgebaut wird.
Die vorgeschlagene Formulierung, wonach „auf vergleichbaren Strecken gleich hohe Trassenpreise festgelegt und die Bahnkapazitäten optimal ausgenützt werden“, ist ein Widerspruch in sich. Sollen die Preise nun im Sinne der optimalen Netzauslastung nach Angebot und Nachfrage differenziert oder im Sinne der Vergleichbarkeit angeglichen werden? Die Alpen-Initiative unterstützt das Anliegen der optimalen Netzauslastung. Sie sieht aber auch eine Notwendigkeit, die Preise für parallele Basis- und Bergstrecken auf der gleichen Achse anzugleichen, damit nicht willkürlich Züge auf die teurere Bergstrecke geschickt werden müssen, wenn die Basislinie ausgelastet ist.
Die Alpen-Initiative unterstützt alle Anstrengungen zur Schaffung einer europaweit kompatiblen Eisenbahn. Länder, die zugunsten der so genannten Interoperabilität Teile ihres Systems umrüsten, sollen in ihren Anstrengungen von andern, die weniger Umrüstungsbedarf haben, unterstützt werden. Sie schlägt deshalb vor, dass sich die Schweiz für einen internationalen Interop-Fonds einsetzt. Ein solcher Fonds wäre auch eine geeigneter Weg, allfällige Einnahmen aus einer Alpentransitbörse gezielt in die Entwicklung des europäischen Schienennetzes einfliessen zu lassen.
Die obligatorische Ausschreibung im Busverkehr geht der Alpen-Initiative zu weit. Eine Ausdehnung der Ausschreibungsmöglichkeit auf den regionalen Personenverkehr auf der Schiene lehnt die Alpen-Initiative ab. Es besteht die Gefahr, dass sich private Anbieter die „goldenen Eier“ heraussuchen und für das Gesamtsystem notwendige, aber weniger rentable Strecken der SBB überlassen, die in der Folge unter Rationalisierungsdruck gerät und zur Einschränkung des Angebots gezwungen wird.
Für Rückfragen:
Alf Arnold, Geschäftsführer Alpen-Initiative, 079 711 57 13