7. Februar 2008

Die Verkehrs- und Fernmeldekommission des Nationalrates (KVF-N) berät nächste Woche das neue Güterverkehrsverlagerungsgesetz (GVVG). Nachdem der Ständerat die bereits schwache Vorlage des Bundesrates weiter abgeschwächt hat, fordert die Umweltorganisation Alpen-Initiative zusammen mit Greenpeace Schweiz und dem WWF Schweiz die Kommission auf, den Kurs zu ändern und die Alpentransitbörse bis 2010 EU-kompatibel einzuführen

„Eigentlich ist alles geregelt, klar und überfällig“, sagt Kaspar Schuler, Geschäftsführer Greenpeace Schweiz an der Bilanzmedienkonferenz der Umweltorganisation Alpen-Initiative. Schuler erinnert daran, dass die Umweltorganisationen 2000 auf das Referendum gegen die Bilateralen Verträge und das Landverkehrsabkommen mit der EU verzichtetet haben, trotz der 40-Tonnen Limite bei Lastwagen. Das Parlament versprach im Gegenzug eine Senkung der Fahrten auf 650’000 pro Jahr bis 2009 und verankerte dies im Verkehrsverlagerungsgesetz (VVG). „Zögert das Parlament die Frist nun weiter hinaus, begeht es Wortbruch.“

2007: Anstieg des alpenquerenden Schwerverkehrs
Für ein Warten auf die Eröffnung des Gotthard-Basistunnels gibt es keine Gründe. Wie der erste Semesterbericht 2007 des Bundesamts für Verkehr zeigte, stiegen die Fahrten von alpenquerenden LKWs um 9,3 Prozent. Die Verlagerungserfolge von sechs Jahren wurden in kurzer Zeit zur Hälfte zunichte gemacht. „Ohne neue Instrumente ist die Verlagerung auch zwei Jahre nach Eröffnung des Gotthard-Basistunnels nicht realisierbar“, erläutert Andreas Weissen, Vize-Präsident der Alpen-Initiative. Die Alpentransitbörse ist nachweislich ein effizientes und kostengünstiges Instrument für die Verlagerung, das EU-kompatibel ausgestaltet werden kann. Bei der Einführung der Alpentransitbörse soll mit dem Ausland zusammengearbeitet werden. Die Zustimmung des Auslandes darf aber keine zwingende Voraussetzung sein.

Infrastrukturen statt Betrieb subventionieren
Alf Arnold, Geschäftsführer des Vereins Alpen-Initiative, fordert 3 statt nur 1,6 Milliarden Verlagerungsgelder. Sie sollen auch für Ausbauten der Zulaufstrecken zur NETA verwendet werden können: „.Mit der Einführung der Alpentransitbörse sinkt der Bedarf an Betriebssubventionen für den Eisenbahngüterverkehr. Anderseits steigt der Bedarf an Schienenkapazitäten.“ Der Zahlungsrahmen soll aber auch die Einnahmenausfälle des FinöV-Fonds infolge der Verlagerung ausgleichen.