22. April 2009

Die Alpen-Initiative nutzt das ihr zugestandene Verbandsbeschwerde mit Mass. Sie hat 2008 lediglich eine Einsprache erhoben – gegen das geplante Schwerverkehrskontrollzentrum Giornico. Sie hat jedoch noch nie Beschwerde gegen eine erstinstanzliche Verfügung ergriffen.

Die Alpen-Initiative ist gesetzlich verpflichtet, über ihre Beschwerdetätigkeit jährlich detailliert zu informieren und sie öffentlich zu machen, gleich wie die anderen rund 30 Umweltorganisationen, die im Bereich des Umwelt-, Natur- und Heimatschutzes beschwerdeberechtigt sind. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) wird die Angaben der Organisationen im Frühsommer in einer Gesamtstatistik zusammenfassen.

Im Jahr 2008 hat die Alpen-Initiative keine Beschwerde gegen eine erstinstanzliche Verfügung geführt. Sie hat lediglich eine Einsprache eingereicht gegen das Auflageprojekt des Schwerverkehrskontrollzentrum Giornico im Kanton Tessin. Sie bemängelte, das Kontrollzentrum auf dem Monteforno-Gelände käme am falschen Ort zu stehen und sei überdimensioniert. Zudem kritisierte die Alpen-Initiative die ungenügende rechtliche Grundlage, die überhöhten Kosten, die ungenügende technische sowie die umweltrechtliche Begründung des Projekts. Nach dem Entscheid des UVEK – er steht noch aus – wird die Alpen-Initiative den Inhalt prüfen und über einen allfälligen Weiterzug entscheiden.

2007 hatte die Alpen-Initiative darauf verzichtet, ihre Einsprache gegen das Schwerverkehrskontrollzentrum Ripshausen im Kanton Uri ans Bundesverwaltungsgericht weiterzuziehen. Dies auch aus der Überlegung heraus, unbestrittene Teile des Projekts nicht zu verzögern. Die Alpen-Initiative hatte vor allem kritisiert, dass zu viele Lastwagenparkplätze vorgesehen sind und unnötig viel Land verbraucht wird. Das UVEK nahm deshalb in seiner Verfügung eine Bestimmung auf, gemäss der Abstellflächen zurückgebaut werden müssen, wenn sie nicht mehr benötigt werden.

Die zwei Beispiele zeigen, dass die Alpen-Initiative sehr zurückhaltend von ihrem Recht auf Verbandsbeschwerde Gebrauch macht. Im vergangenen November hatte das Schweizer Stimmvolk eine Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts abgelehnt. Die Befürworter einer Einschränkung hatten argumentiert, die Umweltverbände missbrauchten ihr Beschwerderecht und verzögerten unnötig verschiedenste Projekte.

Kontakt:

Fabio Pedrina, SP-Nationalrat TI und Präsident Alpen-Initiative: 079 249 29 42
Alf Arnold, Geschäftsführer Alpen-Initiative: 079 711 57 13