4. Februar 2015

In der Antwort auf einen Vorstoss der FDP macht die Urner Regierung nochmals klar, weshalb der Kanton Uri gegen eine 2.Gotthardröhre war und bis heute ist. Zudem stellt sie falsche Behauptungen der Befürworter richtig.

Eine 2. Strassenröhre wurde vom Urner Stimmvolk letztmals 2011 deutlich abgelehnt. Wiederholt haben die Urner Röhrenbefürworter in der laufenden Diskussion behauptet, die jetzige Vorlage sei anders als alles, über das der Kanton Uri bisher abgestimmt habe. Dazu schreibt die Regierung nun, dass die Forderung der Standesinitiative der SVP von 2011 praktisch identisch sei mit der jetzigen Vorlage des Bundesrats. In der Tat hiess es wörtlich im SVP-Vorstoss, dass „nach der Sanierung die beiden Fahrspuren pro Röhre als Fahrspur und als Stand- und Pannenstreifen zu nutzen“ sind. Das entspricht inhaltlich genau der jetzigen Vorlage des Bundesrats. Der SVP-Vorstoss wurde 2011 deutlich abgelehnt.

Wird die zweite Röhre gebaut, nimmt nach Ansicht der Kantonsregierung der Druck zu, die Röhren nicht einspurig zu betreiben, sondern alle Fahrspuren zu nutzen. Die Schweizer Stimmberechtigten müssten dann nicht mehr über die hohen Kosten eines Tunnelbaus abstimmen, sondern nur noch darüber, ob eine gebaute und bezahlte Röhre voll genutzt werden solle. Das aber wäre eine ganz andere Ausgangslage als heute.

Zur Frage der Sicherheit stellt der Regierungsrat fest, dass zwei richtungsgetrennte Tunnelröhren an sich zwar sicherer seien als der heutige Tunnel mit Gegenverkehr. Doch der Gotthardstrassentunnel gehört schon heute zu den sichersten Nationalstrassentunnels. Zudem sei der Sicherheitsnutzen einer 2. Röhre gesamthaft gesehen beschränkt. Dabei stützt sich die Kantonsregierung auf eine Studie der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu). Gemäss dieser Studie ist der Sicherheitsvorteil bei einer Verkehrszunahme von 3 Prozent schon wieder aufgehoben, da das Unfallrisiko auf der gesamten Transitstrecke von Basel bis Chiasso zunehmen würde.

In der Antwort auf den FDP-Vorstoss hält die Urner Regierung überdies fest, dass die Schienenkapazitäten für einen Verlad von Autos und Lastwagen während der Sanierungszeit ausreichen. Auch hier liegt eine Studie vor, nämlich jene des Bundesamts für Strassen ASTRA, welches die Frage der Kapazitäten von Fachleuten abklären liess. Die Behauptungen, die Kapazitäten auf der Schiene reichten für den temporären Verlad nicht aus, sind also nachweislich falsch.

> Antwort der Regierung im Wortlaut (PDF)

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