20. Februar 2003

Die Abgasemissionen der schweren Nutzfahrzeuge sind systematisch unterschätzt worden. Grund dafür ist, dass die EURO-Normen, die unter Laborbedingungen gemessen werden, die wirkliche Fahrsituation auf der Strasse nicht berücksichtigen. Fahrzeuge der Abgasklasse EURO 0 sind deshalb völlig zu verbieten. Für die andern Lastwagen ist eine Änderung der Tarifstufen der LSVA nötig. Das bedingt eine Revision von Artikel 40 des Landverkehrsabkommens mit der EU. In Anwendung von Artikel 44 des gleichen Abkommens über die Umweltnormen für Nutzfahrzeuge sind Partikelfilter obligatorisch zu erklären.

Diesel = Gefahr für die Gesundheit
Wer an einer stark befahrenen Strasse wohnt, ist dem doppelten Risiko von Herz- und Lungenkrankheiten ausgesetzt (The Lancet, Oktober 2002). Die Dieselmotoren produzieren zwei der schädlichsten Gifte für die Gesundheit: kleine Partikel (PM, particulate matter) und Stickoxide (NOx). Die Grössenordnungen sind frappant: Verglichen mit einem Personenwagen mit Benzinmotor, stösst ein Lastwagen ungefähr 500 mal mehr NOx und mindestens 1000 mal mehr PM aus.

Strasse ist nicht gleich Labor
Mit den EURO-Abgasnormen wird eine Verringerung der Emissionen angestrebt. So müssen alle seit dem 1. Oktober 2001 in Betrieb genommenen Lastwagen die Norm EURO 3 erfüllen. Norm Inkrafttreten Norm Inkrafttreten Euro 0 01.10.1990 Euro 3 01.10.2001 Euro 1 01.10.1993 Euro 4 01.10.2006 Euro 2 01.10.1996 Euro 5 01.10.2009 Gemäss Resultaten des europäischen Forschungsprojekts ARTEMIS entsprechen die Testzyklen, mit denen die Abgase in den Labors gemessen werden, aber den wirklichen Nutzungsbedingungen auf der Strasse nur sehr schlecht. Das hat völlig inakzeptable Folgen:

Lastwagen der EURO-Norm 2 emittieren in Realität mehr NOx als Lastwagen der EURO-Norm 1
Lastwagen der Klassen EURO 2 und 3 emittieren mehr NOx, als die Vorschriften erlauben.
Lastwagen der Norm EURO 3 emittieren mehr PM als Lkw der Klasse EURO 2.
EURO-3-Lastwagen emittieren mehr PM, als die Vorschriften erlauben.
Was macht die Schweiz?
Das Problem ist erkannt:

Frankreich und Italien haben die schmutzigsten Lastwagen, also jene der EURO-Kategorie 0, in den Tunnels am Mont-Blanc (seit 25. Juni 2002) und am Fréjus (seit 25. Dezember 2002) verboten. Darüber hinaus wurden für beide Tunnels die Gebühren nach den Abgasnormen abgestuft.
Österreich und die EU handeln zur Zeit die Regeln des Ökopunktesystems neu aus. Der alte Vertrag sieht auf der Brennerachse für die Zeit von 1993 bis 2003 eine Reduktion des Stickoxidausstosses um 60% vor. In Wirklichkeit hat dieser um 18% zugenommen. Der neue Vertrag sieht das sofortige Verbot von EURO-0-Lastwagen vor, und ab 2005 oder 2006 sollen auch Lastwagen der Kategorie EURO 1 verboten werden.
Schon heute existieren Abgasreinigungsmöglichkeiten. Ein Partikelfilter reduziert die PM-Emissionen um mindestens 95% (teilweise sogar um 99%). Ein DeNOx-Katalysator senkt die NOx-Emissionen um 70%. Die Kosten der beiden Systeme sind etwa gleich hoch.
Die Alpen-Initiative verlangt folgende konkrete Massnahmen in der Schweiz:

Sofortiges Verbot der EURO-0-Lastwagen auf den alpenquerenden Achsen, später im ganzen Land.
Abstufung der Tunnelgebühren am Gr. St. Bernhard nach EURO-Normen.
Verbot von Lastwagen der EURO-Norm 1 auf den alpenquerenden Achsen bis spätestens 2005/06.
Obligatorische Nachrüstung mit Partikelfilter (und evt. DeNOx-Katalysator) für alle Lastwagen, die noch einige Zeit im Betrieb sein werden. Diese Forderung ist eigentlich nichts anderes als die Anwendung von Artikel 44 des Landverkehrsabkommens mit der EU. (Wenn dieser Bestimmung nachgekommen wird, so können die entsprechenden Fahrzeuge natürlich in eine andere Tarifklasse umgeteilt werden.)
Neue Tarifstufen für die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA), was eine Revision von Artikel 40 des Landverkehrsabkommens bedingt: Tarifstufen Heute gültig für Unser Vorschlag 1 (teuerste) EURO 0 EURO 1, 2 , 3 2 EURO 1 EURO 4, 5 3 (billigste) EURO 2, 3 Fahrzeuge mit Partikelfilter mit Reduktionswirkung von >95%.