Die Alpen-Initiative fordert den Bundesrat auf, an den wichtigsten Ferienreisetagen ein Lastwagenfahrverbot für die Alpenübergänge zu erlassen.
In vierzehn Tagen ist es wieder soweit: Es beginnt der grosse Exodus der NordländerInnen in den Süden. Wie jedes Jahr werden die alpenquerenden Strassen durch den Ferienreiseverkehr ausserordentlich belastet sein. Der Verkehr konzentriert sich im Wesentlichen auf den Zeitraum vom Freitag bis zum Sonntag an je zwei bis drei Wochenenden für Hin- und Rückreise. Da der LKW-Verkehr nur am Sonntag untersagt ist, kommt es insbesondere am Freitag und Samstag zu einer Doppelbelastung der Transitstrassen im Alpenraum. Die Alpen-Initiative ruft deshalb den Bundesrat auf, an den staugefährdeten Tagen ein LKW-Fahrverbot für die Alpenübergänge zu verhängen. Für den regionalen Güterverkehr sind gezielt Ausnahmen vorzusehen. In andern Ländern ist es längst üblich, dem Ferienverkehr an besonders belasteten Tagen Vorrang vor dem Schwerverkehr einzuräumen. Seit dem 1. Januar 2001 hat auch der Bundesrat diese Möglichkeit. Das geänderte Strassenverkehrsgesetz gibt ihm die Kompetenz, „zur Sicherstellung der Ziele des Verkehrsverlagerungsgesetzes vom 8. Oktober 1999 und im Sinne eines flüssigen und sicheren Transitverkehrs durch die Alpen Verkehrslenkungsmassnahmen für die schweren Motorwagen zum Gütertransport“vorzusehen (Art. 53a Abs. 1). Es ist nun dringend an der Zeit, diese Kompetenz zu nutzen.