14. Mai 2007

Der Ausschuss der Alpen-Initiative hat beschlossen, seine Einsprache gegen das Schwerverkehrskontrollzentrum Ripshausen (Erstfeld) nicht ans Bundesverwaltungsgericht weiter zu ziehen.

Ausschlaggebend für den Verzicht auf den Weiterzug war in erster Linie das Interesse, die von der Alpen-Initiative unbestrittenen Teile des Projektes – die Anlagen für die Lkw-Kontrollen und die Flächen für die Verlegung des Dosiersystems – nicht zu verzögern. Die konsequente Fahndung von Verstössen gegen Vorschriften des Strassenverkehrsrechts trägt zur Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene bei. Sie vermindert illegale Konkurrenzvorteile von Strassentransporteuren gegenüber der Eisenbahn und stärkt damit die Konkurrenzfähigkeit der Schiene. Der Entscheid wurde der Alpen-Initiative erleichtert durch die von Baudirektor Markus Züst in Aussicht gestellte Intensivierung der mobilen Kontrollen durch die Polizei, die bereits ein Jahr vor Eröffnung des Kontrollzentrums erfolgen soll.

Die Alpen-Initiative hält aber an der Meinung fest, dass der Warteraum mit 177 Lastwagen-Abstellplätzen weder für die Lkw-Kontrolle noch für die Dosierung nötig ist. Auch die Alpentransitbörse benötigt gemäss der neuen Studie des Bundes nur fünf Abstellplätze. Wird der Alpenschutzartikel verfassungs- und gesetzeskonform umgesetzt, sind die übrigen Parkplätze überflüssig. Immerhin hat das UVEK in seinem Entscheid verfügt, dass ein Rückbau der Parkflächen erfolgen soll, wenn sie nicht mehr benötigt werden.

Wenn die Lkw-Abstellplätze nun gegen unserem Willen gebaut werden, so sollten sie nach Meinung der Alpen-Initiative mindestens dazu genutzt werden, das Dosiersystem zu verschärfen. Die Urner Regierung hat vom Bund eine automatische Überwachung des geltenden Sicherheitsabstandes von 150 Metern im Gotthardtunnel gefordert. Als zweiter Schritt sollte im Interesse der Sicherheit eine Erhöhung des minimalen Fahrzeugsabstandes erfolgen. Beim Unfall im Fréjus-Tunnel vom 4. Juni 2005 hat sich gezeigt, dass ein Lkw-Brand im Tunnel soviel Hitze entwickeln kann, dass das Feuer über eine Distanz von 230 Metern auf weitere Fahrzeuge überspringen kann. Der heutige Sicherheitsabstand muss deshalb mindestens verdoppelt werden.