26. September 2000

Die Alpen-Initiative fordert den Bundesrat auf, an der Einführung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) auf den 1.1.2001 festzuhalten und vor der Inkraftsetzung des Landverkehrsabkommens keine Kontingente für Vierzigtönner auszugeben. Gleichzeitig darf die Wirkung der LSVA nicht durch anderweitige Erleichterungen für das Transportgewerbe zunichte gemacht werden. Die in verschiedenen EU-Ländern im Zusammenhang mit der Ölpreiskrise beschlossenen oder geplanten Erleichterungen verstossen gegen das geltende Transitabkommen von 1992 und das Landverkehrsabkommen. Der Bundesrat wird aufgefordert, bei diesen Ländern und der EU gegen die Sabotage der vereinbarten gemeinsamen Verkehrspolitik zu protestieren.

Die Ölpreiskrise und die verzögerte Ratifizierung der bilateralen Abkommen in der EU wird vom Strassentransportgewerbe missbraucht, um die Umsetzung der beschlossenen Verkehrspolitik zu sabotieren. Die Alpen-Initiative fordert den Bundesrat auf, den Pressionen von Transportgewerbe und EU nicht nachzugeben, statt dessen die LSVA zum vorgesehenen Termin einzuführen und bis zum Inkrafttreten des Abkommens keine Kontingente für Vierzigtönner auszugeben. Die Schweiz ist auf die LSVA angewiesen, um die Verlagerung des alpenquerenden Güterver-kehrs von der Strasse auf die Schiene gemäss Auftrag des Volkes zu erreichen:Die LSVA ist das wichtigste Lenkungsinstrument und gleichzeitig
zentrales Instrument zur Finanzierung der notwendigen Infrastruktur, der NEAT.
Jegliche Erleichterungen für den Strassentransport aufgrund der gegenwärtig etwas höheren Dieselpreise (z.B. in der Form einer Senkung der Mineralölsteuern) würden der Erreichung des Ziels entgegenwirken. Auch wenn andere Länder solche Erleichterungen beschliessen, hat das Rückwirkungen auf das Verkehrsgeschehen in der Schweiz. Die EU-Länder haben 1992 mit ihrer Unterschrift unter das Transitabkommen als gemeinsames Ziel „die schrittweise Einführung nach Möglichkeit koordinierter Lösungen für die Besteuerung des Strassenverkehrs“ akzeptiert, „die darauf abzielen, den Fahrzeugen in einer ersten Phase die Wegekosten und ein einer zweiten Phase auch die externen Kosten, insbesondere die Umweltkosten anzulasten.“ (Artikel 12) Dieser Grundsatz wird im neuen Landverkehrsabkommen (Artikel 37) bestätigt, wo zudem verdeutlicht wird, dass zu diesen Abgaben auch die Kraftfahrzeugsteuern und Mineralölsteuern gehören (Artikel 38 Absatz 2). Im Landverkehrsabkommen verpflichten sich die Vertragsparteien überdies, darauf zu achten, dass ihr eigenes Handeln die Wirkung von staatlichen Beihilfen des Vertragspartners an seine Eisenbahn nicht beeinträchtigt (Artikel 35 Absatz 4). Genau dies machen aber die in verschieden Ländern geplanten Senkungen der Mineralöl- oder Kraftfahrzeugsteuern. Die Alpen-Initiative fordert deshalb den Bundesrat auf, bei der EU und deren Mitgliedstaaten gegen die Missachtung des geltendenden und des vereinbarten zukünftigen internationalen Rechts zu protestieren.