Der Bundesrat schont das Lastwagengewerbe, indem er den im Landverkehrsabkommen mit der EU vorgesehenen Spielraum nicht ausschöpft und pro Transit-Lastwagen rund 37 Franken zu wenig verlangt. Damit untergräbt er die Verlagerungspolitik. Er widerspricht auch seinem erklärten Willen zur Verlagerung und er erfüllt jenen Auftrag nicht, den ihm Volk und Parlament mehrfach erteilt haben.
Die Rabatte für Lastwagen der Emissionsklassen II und III mit Partikelfilter, wie jetzt vom Bundesrat beschlossen, sind durch den geringeren Schadstoffausstoss gerechtfertigt. Diese und weitere Rabatte sind aber nur akzeptabel, solange sie kompensiert werden bei den anderen Tarifen.
Sonntagsreden des Bundesrats genügen nicht, um den Güterverkehr von der Strasse auf die Schiene zu bringen. Das haben die vergangenen Jahre gezeigt. Es braucht griffige Massnahmen wie eine Alpentransitbörse. Bisher hat sich der Bundesrat gescheut, mit den Alpenländern eine solche auszuhandeln und alpenweite Allianzen zu schmieden. Dies, obwohl ihn das Parlament 2008 im GVVG dazu aufgefordert hatte. Seit 1994 verschleppt der Bundesrat den Auftrag zur Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene, den ihm das Schweizer Stimmvolk erteilt und den es in mehreren Abstimmungen bestätigt hat. Der Verzicht des Bundesrats, die LSVA voll auszuschöpfen, verstärkt den Eindruck der „Dienstverweigerung“. Der so genannt gewichtete Mittelwert gemäss Landverkehrsabkommen liegt 2011 bei rund 288 Franken, erlaubt wären aber 325 Franken.
Es ist zu befürchten, dass der Bundesrat im angekündigten Verlagerungsbericht vor der EU und dem Lastwagengewerbe den Bückling macht anstatt auf die konsequente Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene zu setzen. Und dies angesichts der Milliardeninvestitionen in die Neat.
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