Die Alpen-Initiative freut sich über den Entscheid des Bundesgerichts. Es zeigt sich, dass die Berechnungen der externen Kosten durch die Bundesverwaltung offenbar nicht so falsch waren, wie dies die ASTAG behauptet hat. Vor allem die Klimakosten werden in Zukunft wohl noch höher beurteilt werden müssen. Wir erinnern auch daran, dass die LSVA-Tarife bisher faktisch immer 0,15 bis 0,17 Rappen (Durchschnitt) tiefer waren als nominal in der Verordnung angegeben. Die Tarifberechnungen beruhen nämlich auf Daten über die Zusammensetzung der Fahrzeugflotte, die zum Zeitpunkt der Erhebung immer schon überholt waren.
Nach dem Urteil des obersten Gerichts kann die ursprünglich auf den 1. Januar 2008 vorgesehene LSVA-Erhöhung jetzt endlich greifen und den Konkurrenzvorteil, den das Strassentransportgewerbe mit der Erhöhung der Gewichtslimite auf 40 Tonnen bereits 2005 erhalten hat, einigermassen ausgleichen. Für die Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene genügt die Erhöhung der LSVA allerdings nicht. Um das vom Volk gesetzte Ziel zu erreichen, ist so schnell wie möglich eine Alpentransitbörse einzuführen.
Mit der Erhöhung des LSVA-Tarifs fliesst auch dem FinöV-Fonds wieder etwas mehr Geld zu, auch wenn damit allein die Finanzprobleme der SBB nicht gelöst werden können. Dafür sind weitere Finanzierungsquellen zu erschliessen.
Der Bundesrat hat im vergangenen Dezember beschlossen, bei einem allfälligen Entscheid des Bundesgerichts zu seinen Gunsten auf den Nachbezug der Erhöhung 2008 zu verzichten. Wir fordern den Bundesrat auf, angesichts der kürzlich bekannt gewordenen Finanzierungsprobleme der Eisenbahn auf diesen Entscheid zurückzukommen.
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