Eine Lösung der Aggloverkehrsprobleme ist nur mit Berücksichtigung der Interessen der Nicht-Agglogebiete möglich. Die Umwelt- und Verkehrsorganisationen schlagen deshalb vor, die Randregionen mit höheren Bundesbeiträgen an den Regionalverkehr zu entschädigen. Sie wehren sich anderseits gegen eine zusätzliche Förderung des Strassenbaus in den Randregionen.
Die Alpen-Initiative hat bereits am Runden Tisch vom 1. April 2004 klar zum Ausdruck gebracht, dass ein mehrheitsfähiger Vorschlag nicht allein auf die Agglomerationen fokussiert sein darf, sondern auch die Interessen der Nicht-Agglogebiete berücksichtigen muss. Das gilt auch, wenn keine Volksabstimmung nötig ist. Die von uns vorgeschlagene Finanzierung von Infrastrukturen des öffentlichen Verkehrs in Randregionen ist inzwischen allerdings nicht mehr im Kontext Aggloverkehr realisierbar. Denn mit dem Ja zum Neuen Finanzausgleich am 28. November hat das Volk bereits eine Verfassungsgrundlage für die Lösung des Agglomerationsproblems geschaffen. Der neue Artikel 86 BV ermöglichet zwar die Verwendung der Erträge aus Mineralölsteuern und Autobahnvignette für „Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Städten und Agglomerationen“. Er lässt aber leider keine Verwendung von Strassengeldern für die Förderung des öffentlichen Verkehr und einer nachhaltigen Mobilität ausserhalb der Agglomerationsgebiete zu. Die Umwelt- und Verkehrsorganisationen schlagen deshalb vor, die Randregionen im Rahmen der Ausführungsgesetzgebung zum NFA zu entschädigen. Bei der vorgesehenen Änderung des Eisenbahngesetzes sollen die Abgeltungen an den Regionalverkehr in Randgebieten auf der alten Höhe von rund 80% belassen und dafür diejenigen für die Agglomerationen etwas mehr als geplant gekürzt werden. Der Bundesrat hat in seiner Botschaft für alle eine Reduktion auf 50 Prozent vorgeschlagen. Mit dem Vorschlag der Umwelt- und Verkehrsorganisationen stünden dem nachhaltigen öffentlichen Verkehr in den Randregionen ohne Mehraufwand des Bundes jährlich ca. 90 Millionen Franken zusätzlich zur Verfügung. Für die Umweltorganisationen ist es ein grosses Anliegen, das öV-Angebot in Randregionen in heutiger Qualität zu erhalten. Anderseits wehren wir uns gegen jegliche Versuche, im Zusammenhang mit der Aggloverkehrsfinanzierung den Strassenbau in den Randregionen noch stärker zu unterstützen als heute. Bereits heute leiden diese Kantone unter den Folgekosten einer aufgeblähten und den Ansprüchen einer nachhaltigen Mobilität nicht entsprechenden Strasseninfrastruktur. Dokumentation zur Pressekonferenz vom 8. Februar 2005