7. Oktober 2013

Der Bund will weitere Strassentunnel für gefährliche Güter öffnen. Gleichzeitig wollen die SBB verschiedene Anschlussgleise nicht mehr bedienen. Das macht die Strasse noch attraktiver für den Transport von gefährlichen Gütern. Nach dem Bau der zweiten Röhre könnte auch der Gotthardtunnel für Gefahrguttransporte geöffnet werden.

Der Bund begründet die Aufhebung der heute geltenden Beschränkungen für gefährliche Güter in sechs Tunnel durch dem Umstand, dass die Bauten aufwendig saniert und mit moderner Lüftungstechnik ausgestattet worden sind. Beim Gotthard-Strassentunnel steht diese Sanierung noch aus. Wird jedoch eine zweite Röhre gebaut, wie das der Bundesrat plant, dürfte es schwierig werden, die heutige Beschränkung aufrechtzuerhalten. Zwar schreibt das ASTRA in seiner Medienmitteilung, die Beschränkung am Gotthard solle auch nach dem Ausbau bestehen bleiben. Eine Begründung für diese Aussage aber fehlt. “Beim zweiröhrigen und 9 km langen Seelisberg-Tunnel will der Bund jetzt die Beschränkung aufheben. Warum sollte er dann am Gotthard anders entscheiden, wenn dort 2030 ebenfalls zwei Röhren mit richtungsgetrenntem Verkehr bereit stehen? Am Gotthard verläuft zudem parallel ein Rettungsstollen und in jeder Röhre – gemäss heutigen Versprechen – je ein Pannenstreifen, den es im Seelisbergtunnel nicht gibt. Ausserdem ist das Verkehrsaufkommen im Gotthard geringer“, sagt Alf Arnold, Geschäftsführer der Alpen-Initiative.

Eine Verordnung kann der Bundesrat überdies jederzeit abändern, ohne Parlament und Volk zu fragen. „2030 wird nicht interessieren, was 2013 versprochen worden ist“, sagt Alf Arnold. Wird der Gotthardtunnel für Gefahrguttransporte geöffnet, so ist damit zu rechnen, dass die gefährlichen Güter von der Schiene abwandern und vermehrt auf der Strasse transportiert werden.

Kontakt
Alf Arnold, Altdorf UR, Geschäftsführer Alpen-Initiative, 079 711 57 13