Das interkantonale Axenkomitee bedauert die Gesprächsverweigerung der Kantone Schwyz und Uri. Die an der Beschwerde gegen die neue Axenstrasse beteiligten Umweltorganisationen sind deshalb gezwungen, weiterhin auf dem Rechtsweg für ihre Anliegen zu kämpfen.
Anfang Juni haben die Alpen-Initiative, die Sektionen Uri und Schwyz des Verkehrs-Clubs der Schweiz (VCS), und die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU) dem Urner Baudirektor Roger Nager und dem damaligen Schwyzer Baudirektor Othmar Reichmuth Verhandlungen zur Ausgestaltung der flankierenden Massnahmen an der bestehenden Axenstrasse angeboten. Sie haben dabei in Aussicht gestellt, den Rechtsstreit um die neue Axenstrasse rasch gütlich beizulegen, falls sich eine rechtlich verbindliche Einigung finden lässt. Am 3. Juli fand ein Vorgespräch auf Verwaltungsebene statt. Seither haben die Umweltorganisationen vergeblich auf Antworten der Kantone auf damals aufgeworfene Fragen gewartet. Erst auf wiederholte Nachfrage hat die Projektleitung die Umweltorganisationen nun mit Schreiben vom 7. Dezember wissen lassen, dass sie Verhandlungen nicht für sinnvoll erachtet.
Die Umweltorganisationen und das Axenkomitee bedauern diese Absage. Die flankierenden Massnahmen auf der heutigen Axenstrasse entscheiden darüber, wieviel Verkehr auch nach der Fertigstellung der neuen Tunnel durch Sisikon fahren wird und darüber, ob aus dem Projekt keine unzulässige Erhöhung der Strassenkapazität am Axen insgesamt resultiert. Ohne Gewissheit in dieser Frage sind die Umweltorganisationen gezwungen, den eingeschlagenen Rechtsweg weiter zu gehen. Für die daraus entstehenden Verzögerungen tragen allein die Kantone die Verantwortung.
Die Organisationen sind aber weiterhin einverstanden mit einem vorgezogenen Baubeginn der Galerie Gumpisch, sofern die noch laufenden geologischen und bautechnischen Abklärungen dies als machbar erachten. Sie bieten damit Hand für eine möglichst schnelle Sicherung der Gefahrenstelle. Wie aus Medienberichten zu entnehmen war, wollen die Kantone die Galerie allerdings entgegen ihrer früheren Begründung gegenüber dem Bundesverwaltungsgericht gar nicht mehr vorgezogen realisieren und in Betrieb nehmen.