Beim Güterverkehr schlägt sich die Inflation bahnseitig in stark gestiegenen Kosten nieder. Strassenseitig ist das nicht der Fall, was den Wettbewerb zwischen Strasse und Schiene zugunsten der umweltschädlicheren Strasse verzerrt – und dies auf Kosten der Gesellschaft. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) will die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) nun an die Teuerung anpassen. Der Vorschlag des BAV ist jedoch ungenügend. Die Alpen-Initiative fordert eine vollumfängliche und rasche Teuerungsanpassung.
Die Entwicklungen des Bahnstroms zusammen mit den schon heute sehr hohen Trassenpreisen in der Schweiz haben den Schienengüterverkehr in der Schweiz hart getroffen. Der derzeitige Trend bedroht die erfolgreiche Schweizer Verlagerungspolitik der alpenquerenden Güterverkehre und bremst den Schienengüterverkehr in der Fläche aus. Vor diesem Hintergrund ist eine Teuerungsanpassung der LSVA richtig und wichtig. Das BAV schlägt eine Teuerungsanpassung von 5% vor und stützt sich auf die durchschnittliche Teuerung zwischen August 2021 und August 2023 gemäss dem Landesindex der Konsumentenpreise. Die Anpassung will das BAV auf den 1. Januar 2025 vornehmen. Aus Sicht der Alpen-Initiative ist dieser Vorschlagungenügend. Wir fordern eine vollumfängliche und rasche Teuerungsanpassung.
Fairer Wettbewerb nur mit vollumfänglicher Teuerungsanpassung
Seit der Einführung der LSVA im Jahr 2002 sind relevante Teuerungsbeträge angelaufen. Der Landesindex der Konsumentenpreise zeigt von 2002 bis 2022 eine Veränderungsrate von +9.6% (Landesindex der Konsumentenpreise). Darin sind die Teuerungsschübe des Jahres 2023 gar noch nicht miteinbezogen, welche von der Schweizerischen Nationalbank auf 2,2% prognostiziert werden (SNB: Geldpolitische Lagebeurteilung vom 22. Juni 2023). Des Weiteren wird bis zur vorgeschlagenen Einführung vom 1. Januar 2025 noch die Inflationsentwicklung des Jahres 2024 dazu kommen (SNB-Prognose 2,2%). Mit den prognostizierten Teuerungen für 2023 und 2024 wird die LSVA in realen Werten nochmals deutlich kostengünstiger. Seit der Einführung der LSVA hat der Bundesrat gerade mal eine Teuerungsanpassung vorgenommen – um 0.97% im Jahr 2012. Die vom BAV vorgeschlagene Erhöhung der LSVA leistet der Teuerung bei weitem nicht folge. Die LSVA wurde seit der Einführung real entsprechend immer billiger. Die inflationsbedingte Anpassung der LSVA-Höhe muss der effektiven Teuerung in der Schweiz entsprechen. Die Alpen-Initiative fordert die Anpassung der LSVA an die aufgelaufene Teuerung seit 2002 von mindestens 9.6%.
Teuerungsanpassung früher möglich und nötig als vorgeschlagen
Abgesehen von der Höhe hat die Alpen-Initiative kein Verständnis für eine Anpassung erst ab dem 1. Januar 2025. Die Erhöhung der LSVA soll auf den 1. Januar 2024 oder spätestens zur Jahresmitte 2024, am 1. Juli 2024 eingeführt werden. Denn je später die Anpassung umgesetzt wird, desto länger bleibt die Verlagerungswirkung der LSVA tiefer als möglich. Dadurch hält der Missstand länger an. Der Alpenschutzartikel und das immer noch nicht erreichte Verlagerungsziel erfordern dringend Massnahmen zur Stärkung der Verlagerungspolitik. Minimal höhere Transaktionskosten dürfen hier kein Hindernis sein. Allzu gross können die Transaktionskosten einer Umstellung während des Kalenderjahres in Zeiten der Digitalisierung, elektrischer Erfassung und Rechnungsstellung und indexierten Verträgen nicht sein. Die letzte Abklassierung der Fahrzeuge der Normen Euro 4 und 5 in die tiefste und damit teuerste Kategorie wurde 2021 auch in der Jahresmitte am 1. Juli umgesetzt, wohlbemerkt auf den Wunsch der Transportbranche hin. So grosse Aufwände können solche Änderungen während eines Kalenderjahres also nicht generieren.