Medienmitteilung zum Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts:
Das interkantonale Axenkomitee bedauert den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts, die Beschwerde gegen die neue Axenstrasse vollumfänglich abzuweisen. Zugleich fühlt es sich bezüglich notwendiger flankierender Massnahmen auf der bestehenden Axenstrasse bestätigt. Nun stehen die Analyse des Urteils und die Prüfung möglicher weiterer Schritte an.
Zwei Jahre mussten die Sektionen Uri und Schwyz des Verkehrs-Clubs der Schweiz (VCS), die Alpen-Initiative, und die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU) auf einen Entscheid zu ihrer Beschwerde gegen das Projekt «Neue Axenstrasse» warten. Zuvor hatte sich bereits das UVEK für die Erarbeitung der Plangenehmigungsverfügung fünfeinhalb Jahre Zeit gelassen. Dass beim Bundesverwaltungsgericht kein einziger Punkt der Beschwerde Gehör fand, bedauern die Umweltorganisationen.
Einen Achtungserfolg konnten die Umweltverbände trotzdem erringen: Das Bundesverwaltungsgericht hält in seinen Erwägungen nämlich nochmals deutlich fest, dass die neue Axenstrasse erst in Betrieb genommen werden darf, wenn die flankierenden Massnahmen auf der bestehenden Axenstrasse umgesetzt worden sind. Sie sind entscheidend für die Entlastung von Sisikon und die Verhinderung von zusätzlichem Verkehr auf der Nord-Südachse. Die Kantone Uri und Schwyz versuchten dies anders zu interpretieren und sind damit nun definitiv gescheitert.
Die Frist für einen Weiterzug ans Bundesgericht ist Mitte September. Die Organisationen werden nach einer genauen Analyse des Urteils über einen allfälligen Weiterzug entscheiden und die Öffentlichkeit informieren.