8. April 1999

Die Alpen-Initiative appelliert an den Bundesrat, von einer vorzeitigen Öffnung der Schweizer Alpenstrassen für Vierzigtönner vom gesperrten Mont-Blanc-Tunnel abzusehen und statt dessen die Situation für eine Forcierung der Verlagerung auf die Schiene zu nützen. Für die Finanzierung alternativer Bahnangebote ist die pauschale Schwerverkehrsabgabe auf Mitte Jahr zu verdoppeln.

Der katastrophale Unfall im Mont-Blanc-Tunnel zeigt einmal mehr: Das Schweizer Volk hat richtig entschieden, als es 1994 durch Annahme der Alpen-Initiative den alpenquerenden Transitgüterverkehr auf die Schiene verwies. Diese Einsicht scheint sich nun auch bei der französischen Regierung durchzusetzen. Jetzt gilt es, diesen Beschluss umzusetzen. Die vorzeitige Zulassung von Vierzigtönnern, die den gesperrten Mont-Blanc-Tunnel umfahren müssen, würde diesem Ziel zuwiderlaufen. Wir begrüssen statt dessen die Anstrengungen der Bahnen, Alternativen auf der Schiene bereitzustellen. Es soll dabei aber nicht bei Rola-Angeboten bleiben. Vielmehr sind gezielt auch Angebote für den unbegleiteten kombinierten Verkehr und den Einzelwagenladungsverkehr aus dem nördlichen Einzugsgebiet des Mont-Blanc-Tunnels Richtung Italien und umgekehrt anzubieten. Bieten die Bahnen von sich aus nicht genügend Alternativen, so sind vom Bund solche auszuschreiben. Zur Finanzierung ist die pauschale Schwerverkehrsabgabe vorzeitig – z.B. ab Mitte Jahr –zu verdoppeln, was 1999 immerhin noch rund 85 Mio. Franken einbringen würde. Die Alpen-Initiative fordert den Bundesrat auf, die Sperrung des Mont-Blanc-Tunnels auch zu nutzen, um von Italien den Streckenausbau auf der Simplon-Südrampe und die nötigen Terminals in Norditalien einzufordern. Italien schuldet diese Ausbauten aufgrund des Transitvertrags vom 2. Mai 19921, aufgrund des Abkommens zwischen Deutschland, Italien und der Schweiz vom 3. Dez. 1991 „über die Verbesserung des alpenquerenden Güterverkehrs Schiene/Strasse durch die Schweiz“und aufgrund eines Abkommens der beteiligten Bahnunternehmungen DB, SBB, BLS und FS vom 25. November 1991. Der Ausbau ist zwingende Voraussetzung für eine fristgerechte Eröffnung des Huckepack-Korridors Lötschberg-Simplon.