Die Alpen-Initiative kritisiert den Entscheid der Post, noch mehr Transporte auf die Strasse zu verlagern. Sie fordert den Bundesrat auf, die generelle Ausnahme vom LKW-Nachfahrverbot, von dem die Post profitiert, auf Strecken zu beschränken, wo kein Bahntransport möglich ist.
Weil sie bereits in früheren Schritten Transporte von der Schiene auf die Strasse verlagert hat (vgl. z.B. Strassentransport der abonnierten Zeitungen seit dem 9. August), sind heute einzelne Postzüge so kurz, dass die Post nun auch noch diese Transporte auf die Strasse verlagern will. Nur ausgesprochene Langstreckentransporte sollen auf der Schiene bleiben. (Pressemitteilung der Post von heute). Diese Strategie widerspricht den strategischen Zielen des Bundesrates vom 27.2.02, welche von der Post „eine nachhaltige und ethischen Grundsätzen verpflichtete Unternehmensstrategie“ verlangt. Es ist unverständlich, dass ausgerechnet ein Bundesbetrieb wie die Post die Verlagerungspolitik torpediert. Mit einer anderer Organisation könnte auch heute noch den Anteil der Schiene an den Postsachentransporten höher sein. Allerdings steht schon die halbherzige Zielsetzung des Bundesrates („im Rahmen der betriebswirtschaftlichen Möglichkeiten“) in krassem Widerspruch zu seinen Bekenntnissen zur Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene. Indirekt ist die Verlagerung auf die Strasse aber auch eine Auswirkung der Liberalisierung der Post, welche eine Aufsplitterung des Gesamtvolumens der Postsachentransporte auf verschiedene Unternehmen zur Folge hatte. Für einen erfolgreichen Schienentransport sind grosse Volumen notwendig, welche die einzelnen Unternehmungen nur noch bedingt liefern können. Die Verlagerung auf die Strasse ist nur möglich, weil die Post von einer generellen Ausnahme vom LKW-Nachtfahrverbot profitiert (Verkehrsregelnverordnung Art. 91 Abs. 4 Buchstabe d). Die Alpen-Initiative fordert den Bundesrat auf, diese Ausnahme auf Strecken zu beschränken, wo wegen fehlender Bahnlinie kein Bahntransport möglich ist.