In der Herbstsession ist es so weit: das Güterverkehrsverlagerungsgesetz GVVG wird im Nationalrat beraten. Erinnern Sie mit den beiliegenden Karten «Ihre» Parlamentarierinnen und Parlamentarier an den Volksauftrag zur Verlagerung der Güter auf die Schiene.
aa/cos. Jetzt ist es wichtig, dass Sie und die Alpen-Initiative die Augen auf den Nationalrat richten: Die Politikerinnen und Politiker sollen im Sinne des Volkes handeln, wenn sie im September über das Güterverkehrsverlagerungsgesetz GVVG abstimmen. Die Verkehrskommission des Nationalrates hat im Mai die Güterverkehrsvorlage beraten. Die Alpen-Initiative wertet positiv, dass die Kommission das Verlagerungsziel von 650’000 LKW-Fahrten bestätigt und die Bedingungen für die Einführung der Alpentransitbörse gegenüber dem Ständerat verbessert hat. Positiv ist auch die beschlossene Unterstützung des Binnengüterverkehrs und des Güterverkehrs auf Schmalspurbahnen. Insgesamt ist die Kommission jedoch auf halbem Weg stehen geblieben.
Alpentransitbörse – bitte einführen!
Entscheidet das Plenum wie die Kommission, so wird die Schweiz trotz grossen finanziellen Aufwendungen noch lange auf wesentliche Fortschritte in der Verlagerungspolitik warten müssen. Der Bundesrat bekommt keinen verbindlichen Auftrag, die Alpentransitbörse einzuführen und so die Verlagerung endlich umzusetzen. Und für die Behebung der drohenden Engpässe auf den Zulaufstrecken, die schon vor Eröffnung des Gotthard-Basistunnels die Transitkapazität auf der Schiene bestimmen werden, ist die Finanzierung nach wie vor nicht sichergestellt. In der untenstehenden Grafik sind die verschiedenen Positionen von Bundesrat, Ständerat, der nationalrätlichen Verkehrskommission und die der Alpen-Initiative in einem Überblick ersichtlich.
Akzeptiert der Nationalrat den Volkswillen?
Das Volk hat seinen Verlagerungsauftrag von 1994 in verschiedenen Abstimmungen mehrmals direkt oder indirekt bestätigt. Um diesem gerecht zu werden, muss das Parlament nun endlich Nägel mit Köpfen machen. Der Beschluss der Verkehrskommission ist aber einmal mehr Vertröstung auf die Zukunft statt ein mutiger Schritt zur Umsetzung. Ohne eine Alpentransitbörse wird die Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene auch zwei Jahre nach Eröffnung des Gotthard-Basistunnels nicht realisiert sein. In den nächsten Jahren wird der Schwerverkehr weiter zunehmen und die Lösung des Problems wird immer schwieriger werden.
1994 + 10 = 2019?
Die GVVG-Vorlage hat schon einen langen Weg hinter sich und auch noch ein gutes Stück vor sich. In der untenstehenden Grafik ist die Entwicklung des GVVGs abgebildet. Der Weg der Alpen-Initiative ist noch länger: bereits 1994 haben das Volk und die Stände dieser zugestimmt. Seither ist der Alpenschutz in der Bundesverfassung verankert. In der Bundesverfassung steht in Artikel 196 Übergangsbestimmung zu Artikel 84 (Alpenquerender Transitverkehr): Die Verlagerung des Gütertransitverkehrs auf die Schiene muss zehn Jahre nach der Annahme der Volksinitiative zum Schutz des Alpengebiets vor dem Transitverkehr abgeschlossen sein. Das hätte also im Jahr 2004 der Fall sein müssen. Im GVVG aber steht der Termin 2019 drin.
Wollen Sie noch so lange warten? Nein? Dann investieren Sie vier Minuten: Senden Sie eine E-Card.
Herzlichen Dank, dass Sie sich für den Alpenschutz einsetzen! Mit Ihnen bleibt der Verein Alpen-Initiative beharrlich im Einsatz für die Verlagerung der Güter von der Strasse auf die Schiene.