Die Alpen-Initiative verurteilt die Aktionen der italienischen Transporteure. Die Strassentransporteure müssen endlich einsehen, dass der Güterverkehr über lange Distanzen auf die Schiene gehört. Die Alpen-Initiative begrüsst deshalb die harte Haltung von Bundesrat Leuenberger. Eine Aufweichung des Nachtfahrverbots kommt auf keinen Fall in Frage.
Die Alpen-Initiative verurteilt die Grenzblockade der italienischen Lastwagen genauso wie die Druckversuche von ASTAG und IRU. Sie wollen auch acht Jahre nach dem Ja des Volkes zur Alpen-Initiative nicht zur Kenntnis nehmen, dass die Behörden einen verbindlichen Auftrag des Volkes zur Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs auf die Schiene haben. Es ist heuchlerisch, jetzt aufzuschreien, wenn erstmals eine Massnahme getroffen worden ist, die auch tatsächlich Auswirkungen auf der Strasse hat. Weitsichtige Transporteure haben schon lange umdisponiert und in den zukunftsweisenden Kombiverkehr investiert. Die Druckversuche sind umso mehr zu verurteilen, als die Angebote der Eisenbahn nicht genutzt werden. Die Bahn ist in der Lage, sofort die Hälfte des heutigen Gotthard-Schwerverkehrs zu übernehmen. Wir gratulieren Bundesrat Leuenberger zu seiner harten Haltung gegenüber diesen Erpressungsversuchen des Transportgewerbes. Er befindet sich auf der Seite der Mehrheit der Bevölkerung, die es satt hat, permanent Lärm und Luftverschmutzung durch den Schwerverkehrs erdulden zu müssen. Er befindet sich auch auf der Seite der Mehrheit der Automobilistinnen und Automobilisten, die sich auf der Strasse und insbesondere in den Tunnels vom ständig wachsenden und sich in Wildwest-Manier gebärdenden Lastwagenverkehr bedroht fühlen. Eine Aufweichung des Nachtfahrverbots kommt für die Alpen-Initiative auf keinen Fall in Frage. Vielmehr sind weitere Massnahmen zur Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs auf die Schiene zu treffen. Dazu könnte auch eine Verbesserung der vielerorts miesen Arbeitsbedingungen der Chauffeure beitragen. So wäre auf dem gesetzlichen Weg dafür zu sorgen, dass ihnen die Arbeitgeber die Wartezeiten im Stau als Arbeitszeit anrechnen müssen. Um Nichtbeachtung der Arbeitszeit- und Ruhezeitvorschriften wie auch der Tempolimiten gebührend ahnden zu können, ist so schnell wie möglich ein fälschungssicherer elektronischer Fahrtenschreiber vorzuschreiben.