Gotthard-Strassentunnel

Startseite / Portfolio / Gotthard-Strassentunnel

Der Verkehr am Gotthard darf nicht zunehmen!

Am 28. Februar 2016 hat das Schweizer Stimmvolk die Änderung des Bundesgesetzes über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet (STVG) gutgeheissen. Die Vorlage erlaubt den Bau einer zweiten Strassenröhre am Gotthard. Die Alpen-Initiative hatte dagegen das Referendum ergriffen. Denn mit der Fertigstellung des zweiten Gotthard-Strassentunnels sind faktisch die Voraussetzungen gegeben, den Verkehr vierspurig zu führen – das heisst, die Kapazitäten zu verdoppeln.

Während der Abstimmungskampagne betonten die Befürworter, allen voran Verkehrsministerin Doris Leuthard, dass mit dem Bau eines zweiten Strassentunnels am Gotthard der Alpenschutz gewährleistet bleibt. Und der Verfassungsgrundsatz respektiert wird, dass die Transitstrassen durch die Alpen nicht ausgebaut werden dürfen. Im Gesetz wurde deshalb festgehalten, dass am Gotthard eine zweite Tunnelröhre gebaut werden kann, die Verkehrskapazität jedoch nicht erweitert werden darf. Konkret: «Pro Röhre darf nur eine Fahrspur betrieben werden; ist nur eine Röhre für den Verkehr offen, so kann in dieser Röhre je eine Spur pro Richtung betrieben werden.» Zudem wurde im Gesetz festgeschrieben, dass für den Schwerverkehr durch den Gotthard-Strassentunnel ein Dosiersystem einzurichten ist.

Die Alpen-Initiative verfolgt das Projekt mit Argusaugen und verlangt, dass verbindliche Massnahmen formuliert werden, welche die Einhaltung des Alpenschutzartikels gemäss Bundesverfassung sowie des Bundesgesetzes über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet (STVG)  garantieren. Die aktuelle Verkehrskapazität von 1’000 Personenwageneinheiten pro Stunde und Richtung darf auch mit dem Bau der zweiten Tunnelröhre nicht erhöht werden. Die Alpen-Initiative wacht zudem darüber, dass Gefahrguttransporte weiterhin verboten bleiben.

Unsere Forderungen

  • Die aktuelle Kapazität von 1’000 Personenwageneinheiten pro Stunde und Richtung ist auch im Tunnel mit zwei Röhren aufrechtzuerhalten.
  • Die Kapazitätsbeschränkung ist im Projekt rechtsverbindlich zu fixieren.

Aktuelle Beiträge

Ein altbekanntes Bild: Die Blechlawine vor dem Gotthard und vor allem der Ausweichverkehr durch die Dörfer belasten Anwohnende und Umwelt. Foto: Alpen-Initiative
18. Juli 2023

Wieso ein Vierspurbetrieb fatal wäre

Die Alpen-Initiative setzt sich entschieden gegen die Demontage des Alpenschutzes ein.

  • Strassenausbau