Der VCS, die Alpen-Initiative und die Ärztinnen und Ärzte für den Umweltschutz haben gegen das Projekt der neuen Axenstrasse gemeinsam Einsprache eingereicht. Die Umweltorganisationen unterstützen eine Kurzumfahrung von Sisikon, kritisieren aber das vorliegende Projekt als überrissen und rechtswidrig. Das Projekt steht im Konflikt mit dem Alpenschutz, nationalen Schutzobjekten und dem geplanten NEAT-Axentunnel und führt nicht zur angestrebten Entlastung von Sisikon. Die vorgesehenen Massnahmen zum Umbau der alten Axenstrasse sind ungenügend und weder rechtlich noch finanziell gesichert.
Nach Ansicht der Umweltorganisationen hat der Bundesrat die Axenstrasse A4 mit dem vorliegenden Projekt rechtswidrig von einer Nationalstrasse 3. Klasse zu einer der 2. Klasse aufklassiert. Die projektierenden Kantone Schwyz und Uri ihrerseits haben entgegen dem Generellen Projekt des Bundesrates den Engpass der alten Axenstrasse an der kurzen offenen Strecke zwischen Morschacher und Sisikoner Tunnel von drei auf vier Spuren erweitert. Dies hat zur Folge, dass nach der Realisierung statt der angestrebten 1200-1400 Fahrzeugen pro Tag weiterhin 5400 Fahrzeuge durch Sisikon fahren werden. Die weiteren flankierenden Massnahmen zur Verkehrsreduktion auf der alten Axenstrasse und zur Attraktivitätssteigerung für den Langsamverkehr sowie für den Tourismus sind völlig ungenügend. Zudem sind diese an sich schon ungenügenden Massnahmen nicht so mit dem Ausführungsprojekt für die neue Axenstrasse verknüpft, dass sie zwingend realisiert werden müssen. Die notwendige rechtliche und finanzielle Sicherung fehlt also komplett
Ebenfalls im Widerspruch zum Generellen Projekt wurde der Umbau der alten Strasse durch Sisikon von der zweiten Etappe auf die dritte oder vierte Etappe verschoben. Zudem soll ein grosser Teil des Ausbruchmaterials mit Lastwagen durch Sisikon transportiert werden. Das Projekt sieht auch vor, dass bei einem Unfall in einem der beiden Tunnels der Verkehr auf der ganzen Strecke statt nur auf dem gestörten Abschnitt über die alte Strasse geleitet werden soll. Auch dies bringt mehr Verkehr für Sisikon.
Wenn die alte Axenstrasse trotz den neuen Tunnels wie vorgesehen im gleichen Ausbaustandard erhalten bleibt, so wird damit der Alpenschutz verletzt. Das widerspricht der von der Schweiz ratifizierten Alpenkonvention und dem Alpenschutzartikel der Bundesverfassung. Die Erhöhung der Strassenkapazität am Axen hat Mehrverkehr Richtung Gotthard und auf der H8 über Sattel – Rothenthurm zur Folge. Für eine durchgehende Vierspur der A4 fehlt nach Realisierung des aktuellen Projektes nur noch der vom Bundesrat in der Nationalstrassenverordnung bereits vorgesehene Rophaientunnel zwischen Flüelen und Sisikon. Dann droht eine eigentliche Verkehrslawine.
Beim Nordportal des Morschacher Tunnels in Ingenbohl sind ein national absolut geschütztes Flachmoor, ein ebenfalls nationales Amphibienlaichgebiet sowie ein Wildtierkorridor vom Projekt betroffen. Die nördliche Anbindung des Strassentunnels an die heutige A4 erfolgt auf dem Korridor, der gemäss Schwyzer Richtplan und Sachplan Infrastruktur Schiene für das zukünftige Trasse der NEAT-Bahnlinie vom Axentunnel zum Urmibergtunnel reserviert ist. Um Kosten zu sparen, sieht dasjetzt präsentierte Projekt statt einem separaten Sicherheitsstollen wie im Generellen Projekt des Bundesrats einen Fluchtweg unter der Fahrbahn vor, der mit dem Werkleitungskanal (WELK) zusammengelegt ist. Diese Konstruktion, deren Sicherheit fraglich ist, verhindert, dass die beiden Fahrtrichtungen durch eine absenkbare Mittelleitplanke getrennt werden könnten. Die Mittelleitplanke wäre ein wesentliches Element zur Reduktion der Zahl und der Schwere von Unfällen. Mit dem Sicherheitsstollen-Trick wollen die Kantone verhindern, dass der Bundesrat erneut über das Projekt befinden muss. Das wäre nötig, wenn die Kosten des Auflageprojekts um mehr als 10 Prozent über denjenigen des genehmigten Generellen Projekts liegen.
Aus all diesen Gründen sehen sich VCS, die Alpen-Initiative und die Ärztinnen und Ärzte für den Umweltschutz gezwungen, Einsprache gegen das Projekt zu erheben.
Für weitere Auskünfte:
- Markus Andreas Bamert, VCS Schwyz, 041 – 202 14 04
- Alf Arnold, Alpen-Initiative, 079 – 711 57 13
- Harriet Kluge, VCS Uri, 041 – 871 10 16
- Toni Reichmuth, AefU Sektion UR/SZ/ZG, 078 – 792 80 93
- Martin Pestalozzi, Rechtsanwalt, 8630 Rüti ZH, 055 – 251 59 53