Die Alpen-Initiative betrachtet die Stellungnahme der ASTAG zur Verlagerungspolitik als verfassungswidrige Wunschvorstellungen einer schlechten Verliererin. Sie stellt die Schweizer Verkehrspolitik völlig verzerrt dar.
Die Alpen-Initiative teilt die Einschätzung der ASTAG, dass die Verlagerungserfolge der letzten Jahre grossenteils auf die Zulassung der 40-Tönner zurückzuführen ist. Sie teilt auch die Forderung nach einem Ausbau der Zulaufstrecken zur NEAT. Eine Neugestaltung der Trassenpreise, insbesondere eine Differenzierung nach Zeiten und Emissionen, kann durchaus sinnvoll sein. Die von der ASTAG geforderte Vertagung der Verlagerung auf den St. Nimmerleinstag ist hingegen verfassungswidrig. Das Volk hat klar und deutlich wiederholt für die Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene gestimmt. Der Alpenschutzartikel legt die Frist für die Verlagerung auf 2004 fest, das Parlament hat sie im Rahmen des Kompromisses zu den bilateralen Verträgen auf 2009 verlängert. Ein weiterer Aufschub der Verlagerung käme einem Wortbruch der Behörden gegenüber dem Volk gleich. Die LSVA ist entgegen den Behauptungen der ASTAG nicht in erster Linie als Verlagerungsinstrument geschaffen worden, sondern zur Abgeltung der externen Kosten des Schwerverkehrs – auch des Binnenverkehrs! Im Rahmen des Landverkehrsabkommens wurde sie zudem als Kompensation für die Erhöhung der Gewichtslimite eingesetzt. Wenn die ASTAG die LSVA abschaffen will, so muss sie konsequenterweise auch auf die 40-Tonnen-Limite verzichten. Die Alpentransitbörse kann so ausgestaltet werden, dass sie den Grundsätzen der EU-Verkehrspolitik und dem Landverkehrsabkommen entspricht. Die Midterm-Review des EU-Weissbuches Verkehr erwähnt ausdrücklich die Möglichkeit des Marktaustausches von Transitrechten für sensible Regionen. Die neue Eurovignettenrichtlinie der EU sieht für sensible Zonen wie die Alpen einen Zuschlag auf die Mauten vor und ermöglicht zusätzlich Lenkungsabgaben aus Umweltgründen. Kurz- und mittelfristig wird die Verlagerungspolitik nicht ohne Subventionen des Bundes auskommen. Die Verlagerung kann längerfristig aber nicht garantiert werden, wenn sie allein auf die Subventionierung des Eisenbahngüterverkehrs (sprich: des UKV im Besitze der Strassentransportunternehmen) auf Kosten der SteuerzahlerInnen abgestützt wird. Das widerspräche auch dem Prinzip der Kostenwahrheit, gemäss dem die Verursacher für die Transportkosten aufzukommen haben. Für Rückfragen: Alf Arnold, Geschäftsführer Alpen-Initiative, 079 711 57 13