Die 1994 vom Volk beschlossene Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs auf die Schiene ist fristgerecht möglich und muss nicht auf die Gotthard-NEAT warten. Allenfalls auftauchende Engpässe auf den Zulaufstrecken können mit Rail-Pricing und vorgezogenen ZEB-Investitionen behoben werden. Sollte der Bundesrat die Verlagerung weiterhin verzögern, droht die Alpen-Initiative mit einer Aufsichtsbeschwerde. Ein Aufschub des Verlagerungstermins bedingt eine neue Volksabstimmung.
Dreizehn Jahre nach der Abstimmung vom 20. Februar 1994 über die Alpen-Initiative wartet das Volk noch immer auf die Umsetzung seines damaligen Beschlusses. Dabei suggeriert der Bundesrat, die Verlagerung sei von der Fertigstellung des Gotthard-Basistunnels abhängig. An seiner diesjährigen Bilanzpressekonferenz widerlegt der Verein Alpen-Initiative diese Behauptung.
Bis 2009 sind auch bei Einhaltung des Verlagerungsziels keine Kapazitätsprobleme auf der Schiene zu erwarten. Mittelfristig können aber auf den Zulaufstrecken zu den Basistunnels am Gotthard und am Lötschberg Engpässe auftauchen. Durch ein marktorientiertes Rail-Pricing mittels Trassenpreisen, die nach Angebot und Nachfrage differenziert werden, und allenfalls einer beschleunigten Realisierung von Projekten der zweiten Etappe von Bahn 2000 (ZEB) für den Nord-Süd-Güterverkehr ist die planmässige Verlagerung auch längerfristig möglich. Alf Arnold, Geschäftsführer der Alpen-Initiative, schlägt deshalb vor, für die Finanzierung solcher Massnahmen den Zahlungsrahmen für die Unterstützung des Eisenbahngüterverkehrs anders zu gestalten: „Es sollen daraus nicht nur Abgeltungen und Trassenpreisvergünstigungen bezahlt werden können, sondern auch Infrastrukturen. Denn bei einer schnellen Realisierung der Alpentransitbörse können die Betriebssubventionen teilweise eingespart werden.“
Der Bundesrat wird demnächst über seine Botschaft zum Güterverkehrsverlagerungsgesetz entscheiden. Nationalrat Fabio Pedrina (SP, TI), Präsident des Vereins Alpen-initiative fordert ihn auf, dabei am Ziel von 650’000 verbleibenden LKW-Fahrten im Jahr 2009 und mindestens 2 Milliarden Franken Unterstützung für den Eisenbahngüterverkehr festzuhalten: „Für einen Aufschub des Verlagerungstermins ist eine Volksabstimmung nötig; der Bundesrat kann sich nicht einfach über die Bundesverfassung hinwegsetzen.“
Die Massnahmen zur Verlagerung soll der Bundesrat auf dem Verordnungsweg beschliessen. Ist dies nicht der Fall, wird die Alpen-Initiative dem Parlament eine Aufsichtsbeschwerde einreichen. Eine Verschärfung des Dosiersystems, intensivere Schwerverkehrskontrollen und die Einführung der Alpentransitbörse sind die nächsten Schritte, welche die Alpen-Initiative vom Bundesrat erwartet.