In der Vernehmlassung zur Änderung der Chauffeurverordnung fordert die Alpen-Initiative, dass die gesetzlichen Arbeitszeiten der Berufschauffeure an die in der Wirtschaft üblichen Arbeitszeiten angepasst werden. Die Transportunternehmen sollen die Verantwortung für die Gesetzesverstösse ihrer Lastwagenfahrer übernehmen.
Der Bundesrat will die Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeiten der berufsmässigen Motorfahrzeugführer und -führerinnen ans europäische Recht anpassen. Dieses lässt längere Arbeitszeiten als das geltende Schweizer Recht zu, regelt aber die Verantwortlichkeit für Gesetzesverstösse besser. Merkwürdigerweise übernimmt nun der Verordnungsentwurf des Bundesamts für Strassen (ASTRA) die (schlechtere) Arbeitszeit-Regelung des europäischen Rechts, nicht aber die (bessere) europäische Regelung für die Gesetzesverstösse.
Die gesetzliche Wochenarbeitszeit der Chauffeure beträgt heute im Jahresdurchschnitt höchstens 46 Stunden pro Woche. Diese Limite soll in Anpassung an die EU auf 48 Stunden angehoben werden. Die maximale Wochenarbeitszeit soll 60 Stunden betragen, von denen höchstens 56 Stunden Lenkzeit sein dürfen. Diese schlechten Arbeitsbedingungen im Strassengüterverkehr sind nicht nur für die FahrerInnen eine Zumutung. Auch alle anderen StrassenbenutzerInnen sind durch übermüdete Chauffeure gefährdet. Die Alpen-Initiative fordert darum eine Anpassung der Arbeitsbedingungen der Berufschauffeure an die in der Wirtschaft üblichen Arbeitszeiten, beispielsweise die des Bahnpersonals.
Das neue europäische Recht sieht vor, dass die Verantwortung im Falle eines Gesetzesverstosses hauptsächlich bei der Transportfirma liegt. In der Schweiz ist zurzeit das Gegenteil der Fall – die Berufschauffeure haften allein für ihre Gesetzesübertretungen. Die Alpen-Initiative verlangt, dass die Europäischen Normen in diesem Punkt übernommen werden. Indem die Transportunternehmen zur Verantwortung gezogen werden, zwingt das europäische Recht die Unternehmen, die Sicherheitsbestimmungen einzuhalten. Diese verzichten so eher auf verbotene Praktiken, wie beispielsweise die Bezahlung von Chauffeuren nach Kilometern oder Transportmenge.
Für Rückfragen: Georges Darbellay, (077) 416 06 37