Die Alpen-Initiative hat zum Entwurf der Verordnung über die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) Stellung genommen:Nach Ansicht der Alpen-Initiative sind die Rückerstattungen beim Vor- und Nachlauf zum kombinierten Verkehr sowie beim Holztransport zu hoch. Sie müssen gesenkt werden.
Der gesetzliche Rahmen von 5000 Franken für die Pauschalbesteuerung der Cars soll nach Meinung der Alpen-Initiative voll ausgenutzt wird. Im Abstimmungskampf wurde auch von den LSVA-Gegnern mit diesem Betrag gefochten.
Die Alpen-Initiative hat sich immer dafür eingesetzt, dass die Kantone mit Berg- und Randregionen grosszügig für die ihnen aus der LSVA erwachsenden Benachteiligungen entschädigt werden. Sie bevorzugt deshalb einen Vorabanteil von 25% statt nur 20% des den Kantonen zustehenden Reinertrags. Beim Verteilschlüssel für den Rest des Kantonsanteils ist das Gewicht der Kriterien „Strassenlasten“ und „Strassenlänge“ zugunsten des Kriteriums „Belastung des Motorfahrzeugverkehrs“ zu reduzieren, damit nicht indirekt ein Anreiz zum Strassenbau entsteht.
Das LSVA-Gesetz bestimmt in Art. 19 Abs. 3, dass die Kantone den Reinertrag „vorab für den Ausgleich der von ihnen getragenen ungedeckten Kosten im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr“ zu verwenden hätten. Die Formulierung umfasst mehr als bloss Strassenkosten, nämlich auch die externen Effekte und Ausgaben zu deren Vermeidung. Die Alpen-Initiative schlägt deshalb vor, einen Artikel 39bis einzufügen, der das ganze Spektrum der Verwendungsmöglichkeiten aufzeigt.
Die Beiträge an die Kosten der Kantone für die Kontrolle des Schwerverkehrs sind auf 70 bis 90% festzulegen (Vorschlag des Bundesrates: 40-80%). Die Kontrollen sind ein wichtiger Teil der Begleitmassnahmen zum bilateralen Landverkehrsabkommen mit der EU. Dessen Umsetzung ist nur gewährleistet, wenn die Kantone ihn nicht selber berappen müssen.
Vernehmlassung zur LSVA-Verordnung
14.07.1999
14. Juli 1999