19. Februar 2004

Alf Arnold, Geschäftsführer der Alpen-Initiative
Der Alpenschutz-Artikel gibt dem Bundesrat den Auftrag, die für die Verlagerung des alpenquerenden Gütertransitverkehrs notwendigen Massnahmen zu treffen. Nur die Ausnahmen müssen durch ein Gesetz (also durch das Parlament) näher bestimmt werden. Im folgenden Entwurf für eine Verordnung schlägt die Alpen-Initiative ein Bündel von Massnahmen vor. Der Entwurf beansprucht nicht, vollständig und rechtlich korrekt formuliert zu sein. Er ist vielmehr Anregung für eine konsequente Fortsetzung der Verlagerungspolitik. Zentrale Umsetzungsmassnahme ist dabei die Alpentransitbörse, welche die geforderte schrittweise Reduktion der Lastwagenfahrten erlaubt und möglicherweise viele andere Massnahmen überflüssig macht.

Verordnung über die Verlagerung des alpenquerenden Schwerverkehrs (PDF-File)