Der Bundesrat zeigt mit dem Verlagerungsbeschluss und den flankie-renden Massnahmen zum Landverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der EU wenig Fingerspitzengefühl.Der Alpenschutzartikel in der Bundesverfassung verlangt, dass der Güterverkehr bis ins Jahr 2004 von Grenze zu Grenze auf die Schiene verlagert wird. Das jetzt vom Bundesrat vorgeschlagene Verlage-rungsziel von bis zu einer Million alpenquerender Lastwagen ab dem Jahr 2008 widerspricht in krassester Form dem Alpenschutzartikel.
Der vom Bundesrat vorgeschlagene Kostenrahmen von 225 Millionen Franken reicht bei Weitem nicht aus. Dieser Kostenrahmen muss ins-besonders in den ersten Jahren nach Inkrafttreten des Landverkehrs-abkommen mit der EU massiv erhöht werden, um die Attraktivität der Bahn gegenüber der Strasse wirkungsvoll zu steigern.
Die Alpen-Initiative hat dem Bundesrat vor mehr als einem Jahr eine ganze Reihe von griffigen Massnahmen vorgeschlagen. Dieses Mass-nahmenpaket fand im Verlagerungsbeschluss des Bundesrates einen äusserst bescheidenen Niederschlag.
Der alpenquerende Strassengüterverkehr hat in den letzten Jahren un-gebremst zugenommen. Mit dem Verlagerungsbeschluss des Bundes-rates wird dieser Trend in einem für Mensch und Umwelt bedrohlichen Ausmass weiter zunehmen. Gelingt es dem eidgenössischen Parlament bei den Beratungen zu den bilateralen Verträgen und insbesonders zum Landverkehrsabkommen nicht, eine dringend notwendige Korrektur vor-zunehmen, wird der Scherbenhaufen an der Urne perfekt sein.
Vollkommen ungenügend!
15.03.1999
15. März 1999