Glück im Unglück im Bareggtunnel: In den schweren Unfall heute morgen waren drei Lastwagen verwickelt, die kein Gefahrgut geladen hatten. Im Bareggtunnel gibt es, wie in den allermeisten Schweizer Strassentunnels, keinerlei Einschränkung für den Gefahrguttransport. Die Alpen-Initiative fordert aus Sicherheitsgründen per sofort strengere Vorschriften für Gefahrguttransporte. Ein uneingeschränkter Schwerverkehr in Tunnels ist nach der tragischen Unfallserie der letzen Jahre nicht länger verantwortbar.
Die Liste der Tunnelstrecken mit Einschränkungen für Gefahrguttransporte in der „Verord-nung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR)“ ist erstaunlich kurz: Für nur acht der insgesamt 188 Tunnels auf dem Nationalstrassennetz und sechs Tunnels auf Kantonsstrassen gelten überhaupt Einschränkungen! Fast alle Schweizer Strassentunnels sind demnach ohne Mengenbegrenzungen oder sonstige Einschränkungen für Gefahrguttransport zugelassen. Dazu kommt, dass für drei der 14 be-schränkten Tunnels die Einschränkungen nur nachts, an Wochenenden und Feiertagen gelten. Zustände, die für alle TunnelbenutzerInnen nach den Erfahrungen der letzten Jahre nicht mehr zumutbar sind. Auf der Transitachse Basel – Chiasso (A 2) sind nur der Gotthard-, Seelisberg-* und Costoni di Fieud-Tunnel beschränkt, auf der Transitachse Bodensee – Bellinzona (A 13 / E 43) der Via Mala-, Bärenburg-, Rofla- und San Bernardino-Tunnel. In den vielbefahrenen Tunnels im Dreieck Zürich – Basel – Olten (Baregg, Gubrist, Belchen, Schweizerhalle, Bözberg, Habsburg) mit täglich bis zu 100’000 Autos und bis zu 12’000 Lastwagen gelten keinerlei Einschränkungen für den Gefahrguttransport! Auch für lange Tunnels wie Kerenzerberg (5760 m), Umfahrung Sachseln (5213 m), Mont Russelin (4070 m), Galerie de Develier (3550 m) Giessbach (3340 m) und den Anschluss Vispertal (3250 m) gelten keine Beschränkungen – unabhängig davon, ob sie eine oder zwei Röhren aufweisen. Mehr als die Hälfte der noch geplanten oder im Bau befindlichen Nationalstrassenkilometer werden ebenfalls in Tunnels verlaufen. Die Katastrophen im Mont-Blanc-Tunnel im März 1999 und im Gotthard-Tunnel im Oktober 2001 haben gezeigt, dass für Tunnels eine strengere Definition von Gefahrgütern gelten muss. Im Mont-Blanc rissen brennende Margarine und Mehl die Menschen in den Tod, im Gotthard waren es brennende Kunststoffblachen. Ein Unfall mit Gefahrgut könnte weit gravierendere Folgen haben. Die Alpen-Initiative hat daher schon anlässlich der 8. Internationalen ITE-Transittagung im März 2001 eine neue Kategorie „Gefahrgüter in Tunnels“ gefordert. * nur an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen und von 17.00 – 7.00